Volltext: Die deutschen Drucker des fünfzehnten Jahrhunderts

SPEYER 
F. W. E. Roth in den Mitteilungen des historischen Vereins der Pfalz XVIII/XIX 
über die Zeit seiner Geburt, seinen Rücktritt von der Leitung seiner Druckerei usw. 
zu berichten weiß, beruht auf Kombinationen, in denen ihm bisher keiner der Biblio 
graphen gefolgt ist. Das Wichtigste aus seiner Darstellung der Drachschen Druckerei 
im XV. Jahrhundert ist, daß er ihre Erzeugnisse zwei verschiedenen Personen 
desselben Namens, Vater und Sohn, zuweisen will. Er schließt dies daraus, daß die 
Schlußschrift einer Ausgabe des Liber sextus von Bonifacius VIII. angibt „in inclita 
Spirensium urbe . . . impressus factore Petro Drach iuniore cive inibi Anno . . . i48i. 
17 mensis augusti“; ebenso in dem Homiliarius doctorum vom 7. September 1482 
und zweimal in den Ratsakten. Ferner veröffentlicht Roth 1. c. XIX S. 18 einen 
Leihschein, in welchem Peter Drach „der junge“ bescheinigt, von den Karthäusern 
zu Erfurt eine Handschrift, enthaltend die Sermones de tempore et de sanctis des 
Jacobus Carthusiensis, empfangen zu haben. Roth verbessert die, wie er selbst sagt, 
„unmögliche“ Jahreszahl dieses Scheines „1519“ in 1479. Der Abdruck dieser Hand 
schrift = Hain *9334 = Berlin 2032 ist mit Type 2 (bei Roth; Vocabulariustype) 
hergestellt, gehört also zu den ältesten Erzeugnissen der Drachschen Presse, und so 
sieht sich Roth, der diesen Druck nicht zu kennen scheint, gezwungen, dem Peter 
Drach junior schon im Jahre 1479 ,,Anteil an dem väterlichen Geschäft“ einzuräumen. 
Da wir in den uns bekannten Drucken dieser Periode auch nicht die geringsten 
Spuren finden, welche auf einen Wechsel in der Leitung der Presse hindeuten, liegt 
es näher, ihren Begründer als diesen Junior anzusehen; daß wir in diesem Falle von 
einem Senior nichts wissen, kommt nicht in Betracht. Das älteste datierbare Buch 
Drachs ist die Postilla des Guillemius (Hain *8226), die in der Mora das Jahr 1478 
enthält. In dasselbe Jahr setzt der Katalog des British Museum auch die Sermones 
des Albertus Magnus (Hain *469), weil dieser Druck mit dem Guillermus und dem 
ersten voll unterschriebenen Vocabularius utriusque iuris vom 18.Mai 1477 durch 
den Gebrauch eines Papiers mit demselben Wasserzeichen, mit dem Guillermus auch 
durch gleiche Zeilenzahl, verknüpft ist. Daraus geht hervor, daß die in diesen Drucken 
gebrauchte Type (Monumenta Taf.264 1 ) früher in den Händen Drachs gewesen sein 
muß als in denen des H. Bechtermüntze in Eltville, der mit ihr die vierte Auflage 
seines Vocabularius am 21.Dezember 1476 (nicht 1477) vollendete. Die Tätigkeit 
Peter Drachs war recht umfangreich, doch bevorzugte er liturgische, homiletische und 
j uristische W erke. 
Die letzten Jahre seines Lebens wurden durch Prozesse und Streitigkeiten mit dem 
Rat seiner Vaterstadt verbittert, so daß er sich schließlich veranlaßt sah, dieselbe zu 
verlassen und seine Presse nach Worms zu verlegen, wo im Jahre 1504 sein lateinisch- 
deutscher Psalter mit der Auslegung des Nicolaus de Lyra vollendet wurde. Bald darauf 
muß er gestorben sein, denn wir hören aus dem Jahre 1505 von Erbstreitigkeiten 
unter seinen Söhnen. Vgl.W.K.Zülch und G. Mori, Frankfurter Urkundenbuch S. 42 ff. 
Druckproben: Monumenta Taf. 264-269. GfT.Taf. 265, 1170-1190, 1245. Freys 6, 
i4> 18. H-H41. TFS. 1906c. Woolley 72a~74a.
	        
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