MAINZ
erst i44° stattfinden sollte, und die Genossen bei einem gelegentlichen Besuche im
Hause Gutenbergs wahrnahmen, daß er noch andere ihnen bisher noch unbekannt
gebliebene Künste betrieb, verlangten sie, auch in diese eingeweiht zu werden. Ein
neuer Vertrag wurde abgeschlossen, nach dem jeder der beiden sich mit 125 Gulden
einkaufte. Das Abkommen sollte für 5 Jahre gelten. Falls einer der Gesellschafter
innerhalb dieser Zeit stürbe, sollten die Überlebenden, um das Geheimnis des Werkes
zu wahren, nur gehalten sein, den Erben des Verstorbenen 100 Gulden zurückzu
zahlen, alles Gerät aber und fertige Arbeiten sollten bei der Gesellschaft verbleiben.
Nun trat schon um Weihnachten der im Vertrage vorgesehene Fall ein, daß Andreas
Dritzehn starb, bevor er sein Eintrittsgeld voll eingezahlt hatte; er war mit 85 Gulden
im Rückstand geblieben. Da verlangte ein Bruder des Verstorbenen, Jürgen, zugleich
im Namen eines zweiten Bruders, Klaus, in die Genossenschaft aufgenommen zu wer
den, und als Gutenberg dies ablehnte, kam es zum Prozeß, in dem durch Urteil des
Rates vom 12. Dezember 1439 der Kläger abgewiesen und Gutenberg nur zur Rück
zahlung von 15 Gulden angehalten wurde. Leider erfahren wir nichts Bestimmtes
darüber, worin die von Gutenberg so geheim gehaltene Kunst bestand, obwohl wir
von einer neuartigen Presse hören, von Blei und Formen, die eingeschmolzen werden
konnten, und obwohl einer der Zeugen, der Goldschmied Hans Dünne, gar aussagte,
daß er vor drei Jahren (also schon 1436) an Gutenberg bei 100 Gulden verdient habe
allein an dem ,,das zu dem trucken gehöret“.
Nebenbei erfahren wir aus den Prozeßakten, daß Gutenberg als Hintersaß, also nicht
als Bürger, in einem der Häuser in der Nähe des Benediktinerklosters St. Arbogast
in vornehmer Zurückgezogenheit lebte. Die jüngeren Urkunden aus seiner Straß
burger Zeit beziehen sich alle mehr auf persönliche Verhältnisse. Am 25.März 144 1
verbürgt er sich bei dem St.-Thomas-Kapitel für ein durch den Edelknecht Joh. Karle
entliehenes Kapital, und am 17. November i44 2 leiht er selber von derselben Körper
schaft die Summe von 80 Straßburger Denaren, wogegen er eine ihm zustehende
Rente von 10 Gulden verpfändete. Beide Rechtsgeschäfte beweisen, daß er in ge
ordneten Vermögens Verhältnissen lebte und als zahlungsfähiger, solider Mann galt.
Aus andern Quellen erfahren wir, daß sein Vermögen auf 4oo-8oo Denare eingeschätzt
war, daß er in der Liste der Nach-Constofler geführt wurde und für die Kriegsrüstung
der Stadt für die Hälfte eines Pferdes aufzukommen hatte. Im Jahre i444 erscheint
er in der Liste der waffenfähigen Mannschaft, welche die Goldschmiedezunft zu stellen
hatte; daß er wirklich Kriegsdienste geleistet hat, wird indessen nirgends erwähnt. Die
Notiz vom 12.März i444> laut welcher Gutenberg den Helbelingzoll bezahlt hat, ist
das Letzte, was wir über seinen Aufenthalt in Straßburg wissen. Er muß kurz darauf
die Stadt verlassen haben. Zwar finden wir ihn erst am 17. Oktober i44& bei der
Beurkundung eines Geldgeschäfts in Mainz, aber die Auffindung des astronomischen
Kalenders für i44ß? der also wohl Ende 1447 gedruckt ist, und weiter die Feststel
lung, daß mindestens vier Bücher wegen ihres unvollkommeneren Typenzustandes
dem Kalender voraufgegangene Leistungen der Gutenberg-Presse gewesen sein müssen,
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