Volltext: Die deutschen Drucker des fünfzehnten Jahrhunderts

MAINZ 
erst i44° stattfinden sollte, und die Genossen bei einem gelegentlichen Besuche im 
Hause Gutenbergs wahrnahmen, daß er noch andere ihnen bisher noch unbekannt 
gebliebene Künste betrieb, verlangten sie, auch in diese eingeweiht zu werden. Ein 
neuer Vertrag wurde abgeschlossen, nach dem jeder der beiden sich mit 125 Gulden 
einkaufte. Das Abkommen sollte für 5 Jahre gelten. Falls einer der Gesellschafter 
innerhalb dieser Zeit stürbe, sollten die Überlebenden, um das Geheimnis des Werkes 
zu wahren, nur gehalten sein, den Erben des Verstorbenen 100 Gulden zurückzu 
zahlen, alles Gerät aber und fertige Arbeiten sollten bei der Gesellschaft verbleiben. 
Nun trat schon um Weihnachten der im Vertrage vorgesehene Fall ein, daß Andreas 
Dritzehn starb, bevor er sein Eintrittsgeld voll eingezahlt hatte; er war mit 85 Gulden 
im Rückstand geblieben. Da verlangte ein Bruder des Verstorbenen, Jürgen, zugleich 
im Namen eines zweiten Bruders, Klaus, in die Genossenschaft aufgenommen zu wer 
den, und als Gutenberg dies ablehnte, kam es zum Prozeß, in dem durch Urteil des 
Rates vom 12. Dezember 1439 der Kläger abgewiesen und Gutenberg nur zur Rück 
zahlung von 15 Gulden angehalten wurde. Leider erfahren wir nichts Bestimmtes 
darüber, worin die von Gutenberg so geheim gehaltene Kunst bestand, obwohl wir 
von einer neuartigen Presse hören, von Blei und Formen, die eingeschmolzen werden 
konnten, und obwohl einer der Zeugen, der Goldschmied Hans Dünne, gar aussagte, 
daß er vor drei Jahren (also schon 1436) an Gutenberg bei 100 Gulden verdient habe 
allein an dem ,,das zu dem trucken gehöret“. 
Nebenbei erfahren wir aus den Prozeßakten, daß Gutenberg als Hintersaß, also nicht 
als Bürger, in einem der Häuser in der Nähe des Benediktinerklosters St. Arbogast 
in vornehmer Zurückgezogenheit lebte. Die jüngeren Urkunden aus seiner Straß 
burger Zeit beziehen sich alle mehr auf persönliche Verhältnisse. Am 25.März 144 1 
verbürgt er sich bei dem St.-Thomas-Kapitel für ein durch den Edelknecht Joh. Karle 
entliehenes Kapital, und am 17. November i44 2 leiht er selber von derselben Körper 
schaft die Summe von 80 Straßburger Denaren, wogegen er eine ihm zustehende 
Rente von 10 Gulden verpfändete. Beide Rechtsgeschäfte beweisen, daß er in ge 
ordneten Vermögens Verhältnissen lebte und als zahlungsfähiger, solider Mann galt. 
Aus andern Quellen erfahren wir, daß sein Vermögen auf 4oo-8oo Denare eingeschätzt 
war, daß er in der Liste der Nach-Constofler geführt wurde und für die Kriegsrüstung 
der Stadt für die Hälfte eines Pferdes aufzukommen hatte. Im Jahre i444 erscheint 
er in der Liste der waffenfähigen Mannschaft, welche die Goldschmiedezunft zu stellen 
hatte; daß er wirklich Kriegsdienste geleistet hat, wird indessen nirgends erwähnt. Die 
Notiz vom 12.März i444> laut welcher Gutenberg den Helbelingzoll bezahlt hat, ist 
das Letzte, was wir über seinen Aufenthalt in Straßburg wissen. Er muß kurz darauf 
die Stadt verlassen haben. Zwar finden wir ihn erst am 17. Oktober i44& bei der 
Beurkundung eines Geldgeschäfts in Mainz, aber die Auffindung des astronomischen 
Kalenders für i44ß? der also wohl Ende 1447 gedruckt ist, und weiter die Feststel 
lung, daß mindestens vier Bücher wegen ihres unvollkommeneren Typenzustandes 
dem Kalender voraufgegangene Leistungen der Gutenberg-Presse gewesen sein müssen, 
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