Volltext: Die Ereignisse von August bis zur Jahreswende ; 5 : Das Kriegsjahr 1916 ; 2 ; [Textbd.] ; (5 : Das Kriegsjahr 1916 ; 2 ; [Textbd.] ;)

Der geheime Zusatzartikel 
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an einer gemeinsamen -Operation bestimmten Heereskörper obliegt 
grundsätzlich den zuständigen Heeresleitungen. Abweichungen hievon 
sind nur auf Grund besonderer Abmachungen zulässig. 
11. Diese Bestimmungen treten nur im Falle der Zustimmung der 
Obersten Kriegsherren aller verbündeten Wehrmächte in Kraft. Der 
Zeitpunkt des Inkrafttretens wird nach Einholung dieser Zustimmung 
festgesetzt." 
Der nur Deutschland und Österreich-Ungarn betreffende Zusatz¬ 
artikel, der Conrads politischen Bedenken Rechnung trug, hatte den Wort¬ 
laut:,,Mit der Übernahme der Oberleitung der Operationen der Zentral¬ 
mächte und ihrer Verbündeten übernimmt Seine Majestät der Deutsche 
Kaiser die Verpflichtung, sich sowohl bei Führung der Operationen wie 
bei jeder Art in die Kriegführung einschlägiger Verhandlungen von dem 
Grundsatz leiten zu lassen, den Schutz und die Integrität der Gebiete 
der öst.-ung. Monarchie jenem des Deutschen Reiches gleichzuhalten. 
Wenn in Fällen, welche diese Integrität betreffen, das Armeeoberkom¬ 
mando sein Einverständnis nicht zu erklären vermag, verpflichtet sich 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, nicht ohne die Zustimmung Seiner 
kaiserlichen und königlichen Apostolischen Majestät zu entscheiden." 
Die Erfüllung des Punktes 11 schien fürs erste allerdings noch auf 
sich warten zu lassen. Conrad schien recht zu behalten: Der König der 
Bulgaren und der ottomanische Vizegeneralissimus hatten zwar ihr volles 
Einverständnis erklärt, wollten sich ,,jedoch vor endgültiger Zustim¬ 
mung mit ihren verantwortlichen politischen Ratgebern besprechen". 
Da nun aber der Aufmarsch in Siebenbürgen in vollem Gange war, 
wandte sich am 13. September Kaiser Wilhelm an Kaiser Franz Joseph 
mit der Bitte, er möge die Oberste Kriegsleitung für die beiden Mittel¬ 
mächte noch am selben Tage in Kraft treten lassen. Kaiser Franz Joseph 
zögerte nicht, den Wunsch seines Bundesgenossen zu erfüllen, wobei 
er erklärte, in der Übernahme der Obersten Kriegsleitung durch den 
Deutschen Kaiser „eine wertvolle Bürgschaft für die Erfolge unserer 
gemeinsamen großen Aufgabe" zu erblicken. Spät nachts konnte Hinden- 
burg der öst.-ung. Heeresleitung mitteilen, daß sich auch Bulgarien in 
aller Form dem Oberbefehl des Deutschen Kaisers unterstellt habe. 
Die Zustimmung der Türkei erfolgte aus bisher noch nicht klargelegten 
Gründen allerdings erst am 11. November. 
Damit war zwischen den verbündeten Mittelmächten eine Frage aus 
der Welt geschafft, die ohne das starke Widerstreben des öst.-ung. 
Generalstabschefs wohl schon erheblich früher gelöst worden wäre. Man
	        
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