Volltext: Die Ereignisse von August bis zur Jahreswende ; 5 : Das Kriegsjahr 1916 ; 2 ; [Textbd.] ; (5 : Das Kriegsjahr 1916 ; 2 ; [Textbd.] ;)

Die Bestimmungen für den einheitlichen Oberbefehl 
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er „die Erzielung vollen Einvernehmens im Sinne einer entscheidenden 
obersten Befehlsgebung . . . als nötig" erachte. Diese Mahnung traf 
gleichzeitig mit einer Note Ludendorffs ein, die neue Vorschläge zur 
Schaffung eines gemeinsamen Oberbefehls enthielt. Ludendorff trug in 
seinem Entwürfe den Anträgen Conrads in ziemlich weitgehendem Maße 
Rechnung, vor allem den Bedenken, die der öst.-ung. Generalstabschef 
der tatsächlichen Wirksamkeit einer in gewissen Fällen unbeschränkten 
Befehlsgewalt des Deutschen Kaisers über die verbündeten Heere ent¬ 
gegensetzte. Nach den Vorschlägen der neuen Heeresleitung setzte die 
Tätigkeit der Obersten Kriegsleitung voraus, daß die anderen Heeres¬ 
leitungen vor jeder wichtigen Entscheidung zu hören seien, und dabei 
„ein vollständiges Einvernehmen . . . angestrebt werden" müsse. Neu 
war der Gedanke, die Oberbefehlshaber der verbündeten Heere zur Be¬ 
richterstattung über die Lage ihrer Streitkräfte, über „ihre operativen 
Absichten" und über die „zur Verfügung stehenden Machtmittel" sowie 
deren Verteilung und Verschiebung zu verpflichten. Eine schiedsrichter¬ 
liche Entscheidung für den Fall unausgleichbarer Meinungsverschieden¬ 
heiten war nicht vorgesehen. 
Conrad begab sich am 3. September nach Wien, um den deutschen 
Antrag sowohl dem Kaiser wie dem Außenminister persönlich zu über¬ 
reichen. Er scheint hiebei nur mehr ein schwereres Bedenken vorge¬ 
bracht zu haben: dieses, daß die DOHL. auf Grund des Vertrages in 
die Lage kommen könnte, bei ihren Maßnahmen gegebenenfalls die 
politischen Interessen der Monarchie gegenüber denen Deutschlands 
besonders zurückzusetzen. Um solches hintanzuhalten, schlug er die 
Aufnahme eines gegenüber den anderen Verbündeten geheim zu halten¬ 
den Zusatzartikels vor, der die DOHL. verpflichten sollte, „den Schutz 
und die Integrität der Gebiete der öst.-ung. Monarchie jenen des Deut¬ 
schen Reiches gleichzuhalten" und, wenn in einem bestimmten Falle die 
öst.-ung. Heeresleitung einer Absicht der deutschen nicht zuzustimmen 
vermöchte, nicht ohne das Einverständnis des Kaisers von Österreich 
zu entscheiden. Der Kaiser und Burián pflichteten diesem Antrage 
Conrads bei, ließen ihn aber sonst erkennen, welch großen Wert sie — 
offenbar unter dem Eindruck der Bedrohung durch Rumänien — auf 
einen möglichst raschen Abschluß der Verhandlungen legten. 
In der Tat wurden die „Bestimmungen für den einheitlichen Ober¬ 
befehl der Zentralmächte und ihrer Verbündeten" samt dem durch 
Conrad vorgeschlagenen Zusatz schon am 6. September im Schlosse Pleß 
durch die beiden Generalstabschefs unterzeichnet. Sie lauteten wörtlich:
	        
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