Volltext: Gedenket der vorigen Tage!

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und in den Herzen seiner evangelischen Unterthanen das nimmer 
verlöschende Opferfeuer der Liebe angefacht. Der Name 
Franz Joses I. wird neben Josefs II. Andenken in dem Dank 
der evangelischen Oesterreich er das Friedenszeichen bleiben, 
unter dessen Schatten die Altäre und Kanzeln erstanden unb 
bic Glocken von den Thürmen riefen: Gott erhalte; Gott 
beschütze! 
s??ach ber Ertheilnng des Patentes vom 8. April 1861, 
das der evangelischen Kirche Oesterreichs eine freiheitliche 
autonome Verfassung gewährte, richteten die^Evangelischen in 
Obersteiermark eine eigene Dankadresse an Sc, Majestät ben 
Kaiser, die folgenden Inhalt hatte: 
Eure Majestät! 
Gnädigster Kaiser und Herr! 
Die in tiefster Ehrfurcht unterzeichneten Repräsentanten 
der evangelischen Psarrgemeindcn in Obersteiermark fühlen 
sich gebrungen, für die theure Gabe, welche ben Evange¬ 
lischen in Oesterreich durch bas Allerl). Patent vom 8. April 
b. I. zu Theil wurde, ihren tiefsten Dank anzusprechen 
unb denselben Eurer Majestät hiemit zu unterbreiten. — 
Eure Majestät! Die Protestanten haben seit jeher zu den 
treuesten Unterthanen des Staates gezählt, und wir sind es 
uns bewußt, daß Liebe und Treue gegen unseren Kaiser unb 
Herrn in unseren Herzen lebenbig ist. Diese Treue ist burch 
die hohe Gewährung ber Gleichberechtigung der Evange¬ 
lischen, nach jeder Richtung des bürgerlichen unb politischen 
Lebens hin, unb durch bic hohe Zusage, daß diese Gleich¬ 
berechtigung auch der katholischen Kirche gegenüber auf ver¬ 
fassungsmäßigem Wege durchgeführt wirb, zu unbegrenztem 
Vertrauen in den hohen Gerechtigkeitssinn Eurer Majestät 
gesteigert worben. Denn wo bas kaiserliche Wort für alle 
Erbläuber so hohe Gnade und eine von allen wahren 
Patrioten so hoch gerühmte That ber Gerechtigkeit ausge¬ 
sprochen hat, wo E. M. unserer theuern Kirche zu ber ihr 
von Christo selbst gesetzten hl. Würde unb Freiheit «er¬ 
hoffen und ihr durch ein Reichsgesetz Anerkennung verschafft 
haben; wo uns bie Möglichkeit gegeben ist, unter beut Schutz 
unb Schirm E. M. Regierung auch äußerlich bas Haus 
unserer Kirche nach den evangelischen Grunbsätzen auszu¬ 
bauen und die Segnungen des Evangeliums zum Heil bes
	        
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