Volltext: Neuer Allmanach der gelehrte Bauer genannt, auf das Jahr Christi...1791 (1791)

Brachmonat hat za Löge.' 
j zu berichtigen. Uiber die Unterhaltung 
und Erziehung der Kindir muß Vorse¬ 
hung getroffen werden, bevor eine Zwey¬ 
te Trauung vor sich gehen darf. 
§. i io. Nach der Ehescheidung findet 
eine anderweitige Verheurathung Statt: 
i hat aber ein Verbrechen zur Trennung 
; Anlaß gegeben; so kann Der Verbrecher 
! die Person nicht heurathen, welche mit 
ihm in diesem Verbrechen befangen ge- 
wesen ist. 
§. in. Ein geschiedenes Weib kann 
nicht eher heurathen, bis man weiß, ob 
es nicht schwanger ist.
	        
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