Volltext: Die österreichisch-ungarischen Dokumente zum Kriegsausbruch

1 Siehe II, Nr. 51. 
2 Siehe II, Nr. 87, 
3 Siehe III, Nr. sc 
Ich würde Wert darauf legen, daß Euer Exzellenz auf Grund 
der Hochdemselben zur Verfügung stehenden Akten dieser Auf¬ 
fassung mit Nachdruck entgegentreten. 
Zu diesem Behufe lenke ich Euer Exzellenz Aufmerksamkeit 
auf die nachfolgende Zusammenstellung. 
Am 26. Juli hat Herzog Avarna im hiesigen Auswärtigen Amt 
die erste gegenständliche Demarche, und zwar, wie Euer Exzellenz 
aus Telegramm Nr. 272 vom gleichen Datum bekannt1, in äußerst 
vager Form gemacht. 
Hiezu möchte ich gleich — mit Rücksicht auf einen Passus des 
Schreibens San Giulianos an Herrn vori Mérey, daß unsere letzte 
Formel nichts Klares und Präzises über Natur und Wert eventueller 
Kompensationen enthalte —, bemerken, daß bisher die italienische 
Regierung an uns überhaupt noch gar nicht mit Vorschlägen und 
Wünschen über den Gegenstand der Kompensation herangetreten 
war. 
Gleichfalls am 26. v. M. hat Herr von Tschirschky bei mir einen 
Schritt gemacht und mir mitgeteilt, daß sich das Berliner Kabinett 
nicht unsere, sondern die itaienische Auslegung (des Artikels VII 
zur eigenen gemacht habe und zu einer Verständigung mit Italien 
geraten. 
Am 28. Juli, an welchem Tage Herzog Avarna erst seinen am 
26. gemachten Schritt bei mir —- und zwar in identischer und keines¬ 
wegs präziser oder dringender Form — wiederholte, ist der 
deutsche Botschafter neuerlich bei mir gewesen, um dringendst zu 
einer Verständigung mit Rom zu raten. Ich habe an diesem Tage 
Herzog Avarna eine Erklärung abgegeben, die Euer Exzellenz aus 
meinem Telegramm Nr. 280 vom 28. Juli bekannt ist2, und welche 
auch die Zustimmung Herrn von Tschirschkys gefunden hatte. 
Gleichzeitig wurde, wie Euer Exzellenz aus demselben Telegramm 
bekannt, auch Herr von Mérey mit Abgabe einer Erklärung in R om 
beauftragt. 
Wie Euer Exzellenz aus dem Telegramm Nr. 307 vom: 31. v. M. 
bekannt3, hatte ich am selben Tage eine Unterredung mit Herzog 
Avarna, bei welcher ein vollkommenes Einverständnis erzielt wurde, 
wobei aber die Natur und das Ausmaß der Kompensation von 
Herzog Avarna abermals nicht zur Sprache gebracht wurden. 
Am darauffolgenden Tage wurde zwischen mir, Herrn 
von Tschirschky und Avarna vereinbart, daß wir die italienische 
Interpretation des Artikels VII annehmen unter der Voraussetzung, 
daß Italien seinen Bündnispflichten im gegenwärtigen Konflikte voll 
nachkomme.
	        
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