Volltext: Die österreichisch-ungarischen Dokumente zum Kriegsausbruch

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Ist aber der Dreibund, so argumentiert die deutsche Regierung 
weiter, nicht als geschlossenes Ganzes zu betrachten, so würden unsere 
Chancen im großen Konfliktsfall bedeutend verschlechtert werden. 
Es müsse also Italien unbedingt dem Dreibund, und zwar als 
aktiver Faktor, erhalten bleiben. 
Deshalb rät man hier Euer Exzellenz auf das allerdringendste, in 
der Auslegung des Artikels VII des Dreibundvertrages möglichst 
»large« zu sein und Italien, was die Kompensationsfrage betrifft, größt¬ 
mögliches Entgegenkommen zu bekunden, und so schnell als möglich 
zu erklären, daß man sofort (im Sinne großzügigsten Entgegen¬ 
kommens) auf Verhandlungen über die Auslegung des Artikels VII 
bei Anerkennung der Kompensationsverpflichtung einzugehen bereit 
ist. (Wobei selbstredend auch nach hiesiger Überzeugung von dem 
Trentino keine Rede sein könne.) 
Dieser Wunsch Deutschlands beruht meiner feststehen¬ 
den Ansicht nach absolut nicht auf einem Abflauen 
seiner Bündnistreue Österreich-Ungarn gegenüber, sondern einzig und 
allein auf der Überzeugung, daß Österreich-Ungarn und Deutschland 
unbedingt Italien brauchen, um in den allgemeinen Konflikt mit Sicher¬ 
heit eintreten zu können. 
Die mit Euer Exzellenz Telegramm Nr. 280 geheim vom 
28. d. M.1 anher bekanntgegebenen Zugeständnisse an Italien seien nach 
Meldungen des deutschen Botschafters in Rom von dem italienischen 
Kabinett als nicht genügend betrachtet worden. 
Wie mir der k. u. k. Militârattaché meldet, hat ihm Generalstabs¬ 
chef Graf Moltke in demselben Sinne betreffs der unbedingten Not¬ 
wendigkeit eines sofortigen Verständnisses mit Italien gesprochen. 
Ich kann nicht umhin, mich in Betracht des großen Ernstes der 
Lage vollinhaltlich der vorberichteten Überzeugung der deut¬ 
schen Regierung anzuschließen. 
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Graf Szogyény an Grafen Berchtold 
Telegramm Nr. 330 Berlin, den 30. Juli 1914 
Aufg. 7 Uhr 15 M. p. m. 
Eingetr.io Uhr •/. p.m. 
Chiffre 
Zu meinem Telegramm Nr. 327 von heute2. 
Nach erstem Absatz soll es nicht heißen »in Verhandlungen mit 
Serbien einzutreten«, sondern »mit den Mächten einzutreten«. 
1 Siehe II, Nr. 87. 
2 Vgl. III, Nr. 31.
	        
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