Volltext: Die österreichisch-ungarischen Dokumente zum Kriegsausbruch

Telegramm in Claris 
i—Ii 
Die heutigen Abendblätter veröffentlichten nachstehendes Kom- 
muniqué: 
Der k. u. k.' Gesandte Freiherr von Giesl hat die serbische Ant¬ 
wortnote auf unsere Forderungen am 26. 1. M. bei seiner Ankunft in 
Wien im Ministerium des Äußern vorgelegt. 
Diese Note beabsichtigt, den falschen Schein zu erwecken, als 
ob die serbische Regierung die von uns gestellten Forderungen in 
weitem Maße zu erfüllen bereit wäre. 
Tatsächlich ist aber die Nöte von einem Geiste der Unaufrichtig- 
keit erfüllt, der es klar erkennen läßt, daß es der serbischen Regierung 
nicht ernstlich darum zu tun ist, der sträflichen Duldung ein Ende 
zu bereiten, die sie bisher den Umtrieben gegen die Monarchie zu 
Teil werden ließ. 
Sowohl hinsichtlich der allgemeinen Grundlage unserer Demarche 
als auch in Betreff der einzelnen von uns aufgestellten Forderungen 
enthält die serbische Note so weitgehende Vorbehalte und Einschrän¬ 
kungen, ¡daß auch die tatsächlich gemachten Zugeständnisse bedeu¬ 
tungslos werden. 
Insbesondere wurde unter einem nichtigen Vorwand unsere 
Forderung nach Teilnahme k. u. k. Organe an den Erhebungen zur 
Eruierung der auf serbischem Boden befindlichen Teilnehmer des 
Komplottes vom 28. Juni vollkommen abgelehnt. 
Ebenso kommen die Zusagen, die uns zur Bekämpfung der mon¬ 
archiefeindlichen Publikationen gemacht wurden, einer Ablehnung 
gleich. 
Unser Begehren, daß die königliche Regierung die notwendigen 
Maßregeln treffe, damit die aufgelösten monarchiefeindlichen Vereine 
ihre Tätigkeit nicht unter einem anderen Namen und in anderer Form 
fortsetzen, ist überhaupt nicht berücksichtigt. 
Da die in der Note der k. u. k. Regierung vom 23.1. M. enthal¬ 
tenen Forderungen^ mit Rücksicht auf das serbischerseits bisher beob¬ 
achtete Verhalten das Mindestmaß dessen darstellen, was zur Schaffung 
dauernder Ruhe im Südosten der Monarchie notwendig ist, mußte 
die serbische Antwort als unbefriedigend betrachtet werden. 
Daß übrigens die serbische Regierung sich selbst dessen bewußt 
war, daß ihre Note für uns inakzeptabel sei, beweist der Umstand, 
daß sie uns am Schlüsse derselben vorschlägt, die Regelung der 
Kontroverse auf schiedsgerichtlichem Wege zu suchen, eine Ein¬ 
ladung, die die richtige Beleuchtung durch den Umstand erfährt, 
daß schon drei Stunden vor Übergabe der Note, die erst wenige 
Minuten vor Ablauf der Frist stattfand, die Mobilisierung der ser 
bischen Armee erfolgte.
	        
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