Volltext: Die österreichisch-ungarischen Dokumente zum Kriegsausbruch

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Graf Berchtold an Freiherrn von Giesl in Belgrad 
Telegramm Nr. 83 Wien, den 23. Juli 1914 
Telegramm in Ziffern — Geheim 
Bezugtelegramme 171 und 1731 
Die von Ihnen gewählte Bezeichnung Ultimatum für unsere 
heutige Demarche in Belgrad ist insofern unrichtig, als fruchtloser 
Ablauf der Frist nur vom Abbruch der diplomatischen Beziehungen, 
nicht auch sofort vom Eintritt des Kriegszustandes gefolgt ist. Kriegs¬ 
zustand wird erst mit Kriegserklärung beziehungsweise serbischem 
Angriffe auf uns eintreten. 
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Freiherr von Giesl an Grafen Berchtold 
Telegramm Nr. 175 Belgrad, den 23. Juli 1914 
Chiffre 
Ultimatum 
Interimistischer Ministerpräsident Pacu hat mir nach einigem 
Zögern Unterredung für 6 Uhr nachmittags anberaumt und mich mit 
dem Glockenschlage in Gegenwart Generalsekretär Gruic (da Pacu 
nicht französich spricht) empfangen. 
Ich übergab Note und fügte bei, daß die Antwort bis Samstag 
6 Uhr abends befristet sei, zu welchem Zeitpunkte ich, wenn keine 
oder ungenügende Antwort eintreffe, mit dem Personal der Gesandt¬ 
schaft Belgrad verlassen würde; daß ich gleichzeitig mit der Antwort 
die Übergabe des serbischen Textes der beiden offiziellen Enunzia- 
tionen wünsche, um dieselben kontrollieren zu können. 
Pacu bemerkte, ohne die Note gelesen zu haben, daß jetzt die 
Wahlen und ein Teil der Minister abwesend seien, er fürchte die 
physische Unmöglichkeit, den vollständigen Ministerrat rechtzeitig 
zu augenscheinlich wichtiger Entscheidung einberufen zu können. 
Ministerrat war schon seit 5 Uhr versammelt. 
Ich erwiderte, daß die Rückkehr der Minister im Zeitalter der 
Eisenbahnen, des Telegraphen und Telephons bei der Größe des 
Landes nur die Affäre einiger Stunden sein könne, und daß ich vor¬ 
mittags bereits eventuelle Verständigung Herrn Pasic' als nützlich 
angeregt habe. Im übrigen sei dies eine interne Angelegenheit der 
serbischen Regierung, die ich weiter nicht zu beurteilen hätte. Eine 
andere Diskussion fand nicht statt. 
1 Siehe Nr. 64 und 65.
	        
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