Volltext: Die Urbare des Passauer Domkapitels vom 12. bis 16. Jahrhundert [17] (II. Band / 1939)

Einleitung 
XVII 
1231 starb* 1 ), ist mit aller Wahrscheinlichkeit zur Zeit der Nieder 
schrift noch als lebend zu denken, nachdem an keiner der angegebenen 
Stellen sein Name mit der für Verstorbene üblichen Formel ,bonae 
memoriae’, ,piae recordationis 5 etc. begegnet. Andererseits ist der unten 
im Texte bei Nr. 309 als Vorsteher eines Amtes genannte Otto der 
Klosener erst etwa vom J. 1230 an urkundlich nachweisbar. Es darf 
gerade das zweite Dezennium des 13. Jh. als die Zeit angesehen wer 
den, wo für das Passauer Domkapitel ein starkes Bedürfnis bestand 
seinen Besitz gegen seine Vögte, die benachbarten adeligen Großen* 2 ) 
und wohl auch gegen den eigenen Bischof Gebhard von Plain, mit dem 
es nach den Göttweiger Annalen 21 22 23 ) seit 1228 in schwerem und lang 
wierigem Streite lag, durch Anlage eines Urbares als eines schriftlichen 
Rechtsmittels zu schützen. So ergibt sich also dasjahrzehntvon 
1221 — 1230 alsdiewahrscheinlichsteZeitspanne 
für die Abfassung des Urbar s. 
Seinem Inhalte nach bietet es keine erschöpfende 
Aufzeichnung der damaligen domkapitelschen 
Besitzungen; denn zahlreiche Güter und Einkünfte, die nach 
anderen ungefähr gleichzeitigen Quellen, wie den Traditionen PT. 
S. 101 ff., den Urkunden in den MB. und OÖUB., besonders aber 
auch auf Grund der Bestätigungen des domkapitelschen Besitzes durch 
die Päpste Alexander III. und Lucius III. vom J. 1179 und 1182 
(OÖUB. 2, S. 362 ff., 374 ff,) damals dem Domkapitel gehörten, 
fehlen in unserem Urbare. 
Bisheriger Abdruck: Gustav Winter, a.a.O., S. 269—280 
bezw. 261—300, eine durchaus anerkennenswerte Ausgabe, die in der 
Deutung der Ortsnamen jedoch vielfach der Berichtigung bedurfte. 
3. H s. N r. 1282 desHSTM., HodistiftPassau 
(Hier alsVetusUrbarium gekürzt) 
Die Handschrift zeigt auf der Vorderseite der mit Druckver 
zierungen geschmückten Lederdecke, welche den Buchrücken und etwa 
9 cm tief den Holzeinband verkleidet, die alte A u f s ch r i f t : 
Vetus Urbarium et Repertorium Capituli mit der 
Signatur AAA Nr. 1; Lad. 51, A num. 2. (num. 2 unrichtig 
statt num. 1, deshalb hierauf auf dem ersten Perg.-Blatt die Angabe: 
21. Hermanni Altahenses annales MGSS., XVII pag. 391. 
22. Vgl. Winter, a.a.O. S. 267 f., mit Quellenangaben. 
23. MGSS. IX p. 603. 
2
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.