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auf die Verleihung von Grundstücken an Unfreie zurückführt;
die Beschränkung der Willkür des Herrn in der Abstiftung
auf ein volles Jahr wird einerseits durch den eigenen ökonomi¬
schen Vorteil, andererseits durch die zunehmende Verwendung
von persönlich freien Bauleuten, die eine schrankenlose Ge¬
walt des Grundherrn über sich im Interesse ihrer Familie
kaum zugestehen konnten, herbeigeführt worden sein. In der
Beschränkung der Abstiftung nach Ablauf der einjährigen Wirt¬
schaftsperiode aber erhielt sich diese Leiheform bis in die Neu¬
zeit. Günstigere bäuerliche Besitzrechte treffen wir vor Aus¬
gang des Mittelalters nur vereinzelt und nur unter besonderen
Umständen an.1
So vererbrechtete Propst Gerhoh von Reichersberg um
1162 die drei Gütchen seines Chorherrn Otto ,pueri' zwischen
Geisensham, Pf. Pichl (Gismuthhaim), und Hungerberg dem
Dietmar und seinen Nachkommen gegen jährlichen Dienst von
40 /&, weil dieser dem Kloster das Geld zum Ankaufe vorge¬
streckt hatte.2 Um 1180 wurde den drei Söhnen Dietmars mit
dem Barte zu Brunental vom Kloster Ranshofen die Ver¬
erbung seines Gutes bewilligt, weil er sich zugunsten des
Klosters seines Rechtes begeben hatte.3 Um 1140 überließ die
Eigenfrau Heilika von Formbach das Gut, das sie von ihrem
Manne Altmann erhalten, dem Kloster und empfing es erb¬
rechtlich gegen Dienst von 1 Mut Weizen zurück.4 Der freie
Mann (liber) Wezil von Ausheim, Pf. Höhenstatt, gab sein Gut
daselbst dem Kloster Formbach auf und empfing es (um 1145)
als Erblehen gegen Dienst von 20 Metzen Weizen zurück.5 Um
1160 tradierte Wiker von Voglarn sein Gut zu Sand (Pf. Jo¬
hanneskirchen) und Emberg an Formbach und nahm es erb¬
rechtlich gegen jährlichen Zins von 10 Jh zurück.6
In dem ältesten Urbar des Klosters Seitenstätten aus
der Zeit zwischen 1290 und 13087 sind in der Rubrik ,Servitia
1 Vererbung führte zur Mehrherrenschaft. In dem Steuerbuche .von Schär¬
ding (Güter und Volksbeschr. von 1532 Bd. I Bl. 392) ist bemerkt,
daß der Bauer Wolfgang von Schwabengrub im Amte Esternberg, Ob¬
mannschaft Zeilberg unter vier Herren (drei geistlichen und dem
Albrechtsheimer) sitze.
2 O.-ö. U.-B. I. 356. 3 a. a. O. 231. 4 654.
5 659. 6 673.
7 Archiv f. ö. G. Q. Bd. I Heft V.