Volltext: Inviertel und Mondseeland

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Dieß Jahr haben sich zu St. Jörgentag 1649 bei gehaltnen Leib- 
schranenrechten unter der Linden im Schloß Wartenburg nit mehr als 
nachvolgende (7) Leibleith befunden, die übrigen seindt verstorben oder 
haben sich verzogen, als: Balthaußer Schibolt zu Eming unter Walchen 
hat sein Leibzünß bezalt mit 2 ß; Tobias Hebmetsperger zu Naissing 
unter Camer zalt 2 ß ; Eva, Hansen Kumpls zu Prämb seel. hinterlaßnes 
Töchterl 2 ß; Paul Hebmetsperger zu Pistorf unter Mitterperg 2 ß; Se¬ 
bastian Reißinger am Reißet unter Cogl 2 ß\ Andre Reißinger zu Par- 
schallen unter Cogl; Margaretha Wolfen Schreiners unterm Pfarrhof 
Lachen Eheweib 2 ß. 
Summa des Yogtrechts von den noch vorhandtnen Leibleithen dieß. 
1649. Jahrs 1 fl. 6 ß. 
Pflegsrechnung vom J. 1651. Empfang des Yogtrechts von 
Leibleuten. 
Dieß 1651. Jahr haben sich nachvolgende Leibleuth gefunden, die 
übrigen seindt in dieser üblen Zeit teils gestorben, teils außer Lands ge¬ 
zogen : 
Tobias Hemetsperger zu Craimbs 2 ß\ Paul Hemetsperger zu Pi¬ 
storf 2 ß ; Margaretha Wolfen Schreiners unterm Pfarrhof Lachen Ehe¬ 
weib 2 ß\ Sebastian Reisinger am Reisetbichl 2 ß. 
Summa der Leibleith geraichtes Yogtrecht 1 fl. 
In der Pflegerrechnung vom J. 16 5 2 scheinen nur zwei Leib¬ 
leute auf, welche jeder 2 ß bezahlten: Tobias und Paul Hemetsperger, 
eine dritte leibeigene Person ist umb ihres jungen Alters willen noch 
nichts zu reichen schuldig. Die andern Leibleute sind gestorben und ver¬ 
dorben, oder haben sich in fremde Orte gezogen. 
In der Pflegerrechnung vom J. 1653 haben dieselben zwei 
Leibleute je 2 ß Yogtrecht bezahlt. Eva Rumplin ist noch wegen ihrer 
Jugend vom Yogtrecht befreit. Margaretha Satlthallerin und Wolf Satl- 
thaler wurden von neuem erfragt, aber wegen ihrer bekannten Bettel¬ 
armut für dießmal des Yogtrechts entlassen. 
Nach der Übergabe des In Viertels vonseiten Bayerns an 
Osterreich sprach Kaiserin Maria Theresia mit Resolution vom 
11. Oktober 1779 sich für die Befreiung vorhandener Leib¬ 
eigener von der Leibeigenschaft — mit Beibehaltung der Dienste 
und des Mortuars — aus;1 Kaiser Josef II. bereiste selbst zu 
Pferd das Inviertel, um den Landstrich und die neuen Unter¬ 
tanen und die bestehenden Verhältnisse kennen zu lernen; die 
1 Archiv f. ö. G. Bd. 99 S. 47 A. 2.
	        
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