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den, ledig zu machen/ vorgelegt werden. Leonhart Schuster
am Schlag, häuslich gesessen unter der Herrschaft Matsee,
,sein person aber mit dem leib der Herrschaft am Kogl' ge¬
hörig, war wegen Verdachtes eines in Rabensch wan dt verübten
Todschlages im Februar 1536 von dem salzburgischen Pfleger
von Wildeneck in Verhaft genommen worden; über sein An¬
rufen begehrte der Verweser der Herrschaft Kogl, Wilhelm
Armsteiner, wiederholt (Montag vor Mathiastag und am 28. Fe¬
bruar) die Entlassung des Leibmannes aus der Verwahrungs¬
haft und die Anweisung derer ,so ine fürzunemen willens' an
ihn zur Untersuchung und Entscheidung, da der königlichen
Majestät Leibleut diese Freiheit und Gerechtigkeit haben, daß
dieselben, wo sie um erbar Sachen zwischen Ens und Salzburg
beider Stadt Brucken, es sei von wem gefangnußt, über sein
Einschreiten aus ,fangnuß zu lassen' sind.2
Die Zahl jener freigelassenen Eigenleute, welche als ,Li¬
berti' oder ,Libertini' bezeichnet werden, ist eine verschwindend
kleine; ich konnte in dem Traditionsbuche von Formbach einen
einzigen (c. 1162 quidam libertus de Huzingen [Hauzing, Pf.
Rainbach] Rutpertus, welcher den Leibeigenen Wigmann dem
Kloster verschafft,3 in jenem von St. Peter bloß acht finden,
wovon bei einem Etich von Traun statt liberti offenbar liberi ^
stehen sollte,4 und einen andern Pertold nennt Wolfram von
Dornberg selbst einen ,quasi' libertum,5 die libertina Enzwip
mußte sich c. 1150/60 mit ihren Kindern (7 Töchtern und
4 Söhnen) doch wieder nach St. Peter zinspflichtig bekennen.
Wahrscheinlich wurden daher liberti oder libertini jene Eigen¬
leute genannt, welche völlig freigelassen wurden, ohne zu einem
Gotteshause zinspflichtig gemacht zu werden.6
Das Entfahren eigener Leute in Städte und Märkte sowie
hinter andere Herrschaften als die des Leibherrn muß, nach
1 Das ist, was in dem Stauffer Libell ,der nachjagende Vogt' genannt
wird (S. 760).
2 Salzb. Landesregierungs-Archiv. Hofrat Nr. 13, ,Irrung zwischen Urbar¬
richtern und Pflegern wegen der Untertanen Grund und Boden'. Die
Antwort des Erzbischofös auf den Bericht des Pflegers fehlt.
3 O.-ö. U.-B. I. 736.
4 Salzb. U.-B. I. 520 n. 489.
5 a. a. O. 413 n. 295.
6 Einem libertinus Regil verlieh der Klostervogt von Tegernsee, Rupert,
das Gut Dellnhausen (Pf. Abens) ,in proprietatem1. Mon. Boic. VI. 32.