Volltext: Inviertel und Mondseeland

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Kloster- und bischöfliche Holden können gegenseitig sich ehe¬ 
lichen. Auf dem Boden des vormaligen Inviertels verzeichnet 
das einzige Friedburger Urbar von 1439/40 genau die Namen 
und die Zahl der Leibleute.1 Das Wartenburger Urbar vom 
J. 1542, aus welchem die späteren Urbare von 1604 und 1663 
die Rubrik ^leibeigne Leith' wörtlich übernommen haben,2 sagt 
nur ohne weitere Ausführung, daß bei der Herrschaft 70 Leib¬ 
leute vorhanden seien, wogegen solche in dem ältesten Warten¬ 
burger Urbar vom J. 13993 überhaupt nicht erwähnt werden. 
Die Verhältnisse der Leibleute im Atergau sind nach 
Urbaren des 16. Jahrhunderts und Landgerichtsrechnungen er¬ 
örtert worden;4 hier soll nur noch ein urkundlicher Beleg über 
die Verpflichtung des Pflegers von Kogl, Leibleute, welche in 
fremder Herrschaft zwischen Salzburg und Ens gefangen wer- 
1 Archiv f. ö. G. Bd. 99 S. 48 A. 
2 Text daselbst S. 51 A. 
3 Es ist das Urbar, das ich im Archiv f. ö. G. Bd. 99 S. 41 A. 8 und dann 
auch S. 62 A. 6 irrtümlich in das J. 1499 versetzte. Dasselbe trägt die 
Aufschrift: ,Anno domini Millesimo nonagésimo nono. Sind verscbriben 
des Edlen vnd erbern maechtigen h eren hern Weykhartz von Polnhaim 
hern Pilgierims von Polnhaim seligen Sun All dienst, zins, giilt, nutz, 
zehent' Monschaft vnd Rechten, die er zu allen seinn geslozzen vnd her- 
schefften hatt, vnd gehorent von erst ze Wartenburg, zu Rechperg, zu 
Totzenpach, zu dem Stain, zu dem' Ror, zu Wienn, Auf dem Marich- 
ueld'. Eine Abschrift hat mir Herr Oberlehrer Josef Berlinger zu 
Timelkam zugemittelt. In der Jahreszahl ist das Wort ,trecentesimo' 
ausgeblieben, wie sich aus folgenden Daten ergibt. Wartenburg béfand 
sich 1362, 1367 und 1388 im Besitze Wolfgangs von Polheim (Ennenkl 
collect, geneal. Í. 237, II. 124', 138), 1392 und 1395 in jenem des Hans 
von Polheim, welcher 1392 seiner Hausfrau Dorothe der Hohenbergerin 
eine Heimsteuer von 200 eine Morgengabe von 300 und eine 
Widerlage von 200 versicherte (a. a. O. II. 74'., 140); als Witwe 
Hansen von Polheim seligen verglich sie sich ihrer Kinder wegen mit 
ihrem Vetter Weikhart von Polheim zu Wartenburg (a. a. O. IL 140)> 
der im gedachten Jahre wiederholt (a. a. O. 124', 138) zu Wartenburg 
behaust erscheint. Er war der Sohn Herrn Pilgrims von Polheim zu 
Rechberg. 
4 In der Abhandlung ,Hausruck und Atergau' S. 46—53, wozu ich hier 
nachtrage, daß um 1210 Bruder Heinrich von Graben (Pf. Lambach) 
dem Kloster Reichersberg 10 Leibeigene ,in loco qui dicitur T e ss el¬ 
fo run (Desselbrunn bei Schwanenstadt) sunt man entes', also unter 
fremden Grundherren sitzende, zum Kopfzinse von 5 ^ überließ. O.-ö. 
U.-B. I. 398 Nr. 224.
	        
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