Volltext: Inviertel und Mondseeland

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Die Städte wurden dann eine Gefahr für den Bestand der 
Leibeigenschaft. Die Leibleute entfuhren ihren Herren in die 
Städte, wurden daselbst als Pfahlbürger aufgenommen; ,Stadt- 
luft macht frei*. Noch im sogenannten Gerichtsbriefe der nieder¬ 
bayerischen Herzoge 1311. 15. 6.1 wurde bestimmt, daß Aigen¬ 
leute der Stände, welche in eine herzogliche Bannstadt gefahren 
seien, nur in Jahresfrist zurückgefordert werden können, bloß 
die Außenbürgerschaft3 wurde nicht geduldet. Kaiser Ludwig 
verbot 1340. 30. 4.3 überhaupt die Aufnahme von Pfahlbürgern 
in den Städten und Märkten des Landes Bayern. Nichts lesen 
wir häufiger in den Urkunden der altbayerischen Klöster im 
14. Jahrhunderte als Reverse von Leibeigenen, ihren geistlichen 
Herren nicht entfahren und nicht ohne ihre Bewilligung sich 
verehelichen zu wollen; diese suchten sich wieder dadurch zu 
schützen, daß sie im Entweichungsfalle nach den Angehörigen 
des Leibmannes griffen und diese einkerkerten. Verzeichnete 
schon um 1122 das Domstift Salzburg 5 Leibeigene (Ecce man- 
cipia nobis ablata),4 die entlaufen waren, so mehrten sich die 
Klagen der geistlichen Häuser über Beeinträchtigungen ihrer 
Leibherrenrechte zumal im 15. Jahrhunderte. Das Kloster 
Tegernsee klagte den Herzogen, daß es viel Leute ab' seinen 
Gütern verloren und nun großen Mangel an Bauersleuten habe, 
worauf die Fürsten 1431. 6. 11. dem Abte die Erlaubnis erteil¬ 
ten, all seines Gotteshauses Eigenleute, wo er solche erfragen 
könne, sie mögen hinter anderen Gotteshäusern oder hinter 
Edelleuten und Bürgern sitzen, zur rechten Stiftzeit abzufor¬ 
dern und auf seinen Gütern za stiften.5 Vor Kaiser Siegmund 
zu Basel klagte 1434. 29. 1. der Abt Friedrich von Kempten 
gegen die Bürger zu Kempten, daß selbe das Gotteshaus an 
1 Monum. Wittelsbac. II. 183—193 (Quellen und Erörterungen VI.), 
2 ,Wold aber ir mann einer purgrecht gewinnen in unser stat und doch 
auzzerhalb sitzen und da mit seinem herren dienstes Überich werden, 
das sulen wir nicht gestaten.' 
3 a. a. O. 362. 
4 Salz. U.-B. I. 587 n. 3: Mathilde T. fratris Hugonis Gissingen, welche 
Pabo clericus de Maticha duxit in uxorem ; Mëgingoz,. Schuhmacher von 
Laufen, der sich nach Malching gezogen; der Sohn Reginberts von 
Laufen; die Witwe des Fisçhers Waldmann vom Wallersee, die mit 
einem Leibmann über die Donau, und Gerlint von Anthering, die mit 
Rudolf Mancus in die Ostmark entwich. 
5 Lang, Reg. Boic. XIII. 222.
	        
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