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Die Städte wurden dann eine Gefahr für den Bestand der
Leibeigenschaft. Die Leibleute entfuhren ihren Herren in die
Städte, wurden daselbst als Pfahlbürger aufgenommen; ,Stadt-
luft macht frei*. Noch im sogenannten Gerichtsbriefe der nieder¬
bayerischen Herzoge 1311. 15. 6.1 wurde bestimmt, daß Aigen¬
leute der Stände, welche in eine herzogliche Bannstadt gefahren
seien, nur in Jahresfrist zurückgefordert werden können, bloß
die Außenbürgerschaft3 wurde nicht geduldet. Kaiser Ludwig
verbot 1340. 30. 4.3 überhaupt die Aufnahme von Pfahlbürgern
in den Städten und Märkten des Landes Bayern. Nichts lesen
wir häufiger in den Urkunden der altbayerischen Klöster im
14. Jahrhunderte als Reverse von Leibeigenen, ihren geistlichen
Herren nicht entfahren und nicht ohne ihre Bewilligung sich
verehelichen zu wollen; diese suchten sich wieder dadurch zu
schützen, daß sie im Entweichungsfalle nach den Angehörigen
des Leibmannes griffen und diese einkerkerten. Verzeichnete
schon um 1122 das Domstift Salzburg 5 Leibeigene (Ecce man-
cipia nobis ablata),4 die entlaufen waren, so mehrten sich die
Klagen der geistlichen Häuser über Beeinträchtigungen ihrer
Leibherrenrechte zumal im 15. Jahrhunderte. Das Kloster
Tegernsee klagte den Herzogen, daß es viel Leute ab' seinen
Gütern verloren und nun großen Mangel an Bauersleuten habe,
worauf die Fürsten 1431. 6. 11. dem Abte die Erlaubnis erteil¬
ten, all seines Gotteshauses Eigenleute, wo er solche erfragen
könne, sie mögen hinter anderen Gotteshäusern oder hinter
Edelleuten und Bürgern sitzen, zur rechten Stiftzeit abzufor¬
dern und auf seinen Gütern za stiften.5 Vor Kaiser Siegmund
zu Basel klagte 1434. 29. 1. der Abt Friedrich von Kempten
gegen die Bürger zu Kempten, daß selbe das Gotteshaus an
1 Monum. Wittelsbac. II. 183—193 (Quellen und Erörterungen VI.),
2 ,Wold aber ir mann einer purgrecht gewinnen in unser stat und doch
auzzerhalb sitzen und da mit seinem herren dienstes Überich werden,
das sulen wir nicht gestaten.'
3 a. a. O. 362.
4 Salz. U.-B. I. 587 n. 3: Mathilde T. fratris Hugonis Gissingen, welche
Pabo clericus de Maticha duxit in uxorem ; Mëgingoz,. Schuhmacher von
Laufen, der sich nach Malching gezogen; der Sohn Reginberts von
Laufen; die Witwe des Fisçhers Waldmann vom Wallersee, die mit
einem Leibmann über die Donau, und Gerlint von Anthering, die mit
Rudolf Mancus in die Ostmark entwich.
5 Lang, Reg. Boic. XIII. 222.