Volltext: Inviertel und Mondseeland

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Um 11401 übergibt Udalricus homo liber de Hunesperge 
(Haunsberg) dem Kloster als Schadenersatz vier Höfe in Struci- 
lingen. Hier ist der einfache ,liber' der hochangesehene Hauns- 
perger, welcher, seinem Enkel2 nach zu urteilen, auch Linz 
und Wildberg besaß. Die vier Höfe waren zu Stritzing, Pfarre 
St. Georgen bei Grieskirchen oder Pf. Offenhausen. 
Der Salmann Adalbertus de Ofthering, dessen sich das 
Kloster bei Verleihung eines Leibgedinges ohne Bezeichnung 
seines Standes bediente,3 war ein Freier; denn die Wilheringer 
Urkunde vom J. 11614 erklärt: Bernhart de Truna et frater 
eius Ernost, Adelram de Oftheringen et filius eius Adelram, 
und eine zweite5 führt ihn als letzten Zeugen der Ordnung 
Liberi auf. 1167. 14. 7.G erscheint er vor dem Burggrafen von 
Ebelsberg. Das Traditionsbuch von St. Nikola aus der ersten 
Hälfte des 13. Jahrhunderts nennt ihn bei der Ubergabe eines 
Gutes in Rudling um 11407 den nobilis vir Adalrammus de 
Oftheringen, und doch war er, wie ich in der dritten Abhand¬ 
lung8 erörterte, nur ein mäßig begüterter Gemeinfreier. 
Traditionsbuch von St. Florian. Von diesem sind nur 
die beiden ersten Blätter erhalten geblieben; es war um die 
Wende des 12. Jahrhunderts angelegt. Das Fragment enthält 
in der Regel keine Standesbezeichnung, selbst Eppo, dem be¬ 
reits die Bezeichnung de Windibergo beigesetzt ist, erhält nur 
einmal den Titel nobilis homo, und zwar bei der notitia über 
die Vergabung des ,predium transdanubianum', also der großen 
Schenkung, die er mit seiner Gattin Regelinda vollzog und von 
der er nur den Hof Azilins des Sohnes Peros ausnahm. Dann 
noch Pillunc nobilis homo, der sein Gut Salmansleiten nächst 
dem Kloster an dieses schenkte.9 
Auch der nobilis homo Heriman de Chacilinistorf (Kat¬ 
storf a. d. G usen), welcher um 112510 die von seinen Eltern 
erbaute Kirche zu Katstorf und das Dorf mit 67 Leibeigenen, 
1 O.-ö. U.-B. I. 96 n. 177. 
2 Die Anwesenheit Dietmars von Engilpoldstorf (Engerwizdorf bei Gralneu¬ 
kirchen) im Gefolge Gotsohalks von Haunsperg e. 1200 bezeugt diesen 
Besitz. Salzb. U.-B. I. 498. 
3 a. a. O. 94 n. 174. 4 O.-ö. U.-B. II. 313. 6 a. a. O. 314. 
6 a. a. O. 333. 7 a. a. O. I. 554 n. 93. 
8 Archiv f. ö. G. Bd. 99 S. 106/107. 
9 Stülz, Gesch. von St. Florian 201, 202. 10 O.-ö. U.-B. II. 163.
	        
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