Volltext: Inviertel und Mondseeland

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(Unter- und Ober-Wisenhart, Pf. St. Marienkirchen), Stoche (Stockert, 
Pf. St. Marienkirchen), Mdehaim (Niederham, Pf. St. Marienkirchen), 
Grub (Pf. St. Marienkirchen), Hermansdorf, Geroltinge (Gerolding, Pfarre 
Andorf), predium interm holze, Furt (Pf. Taufkirchen), ad Rupertum 
Fabrum, Ungring (alte Pf. Eab), Sherdinge cum piscationibus et parte 
navigii (Urfahr) eius (Schärding), Chounich, Chemerich, Grub in Austria, 
Swaneim, Wazemansperge (Wazmansberg, Pf. Aunkirchen, Landgericht 
Yilshofen), Oholmunz (Kolmetzing, Pf. Aunkirchen), Pirembach (Birn¬ 
bach, Landgericht Griesbach), Chunilpach (Königsbach, Pf. Martinsbuch, 
Landgericht Dingolfing), Roz, Zehensunstörf, Hunthoupt (Hundshaupt, 
Pf. Reutern oder Triftern), Chrotental (Pf. Martinsbuch, Landgericht 
Dingolfing), Hergoltshaim (Hörgetsham, Pf. Höhenstatt, Landgericht 
Griesbach), Aufheim (Pf. Karpfham, Landgericht Griesbach), Snellaim 
(Schnellham, Pf. Hartkirchen am In), Risting (Reisting, Pf. Hartkirchen), 
Harde (Har, Pf. Hartkirchen), Obernawe, Winchil (Pf. Birnbach), Awe 
inferius. Die Aufzählung gestattet Rückschlüsse auf das Gut der ersten 
Stifter von Suben aus dem Hause Formbach und der zweiten.1 
Reicher und großenteils auch geschlossener Besitz war 
es; welchen K, Heinrich II. durch die Schenkungen vom 1. No¬ 
vember 1007 und vom J. 1018 seiner Lieblingsstiftung Bamberg 
zugewendet hatte. Zwar war die letzte nur von bescheidenem 
Umfange (siehe S. 588) und ging schon im 12. Jahrhunderte 
wieder an das Kloster Reichersberg verloren; desto bedeutender 
war jedoch die erste (siehe S. 536ff.); da sie den ganzen Süd¬ 
osten des sogenannten oberen In vierteis samt dem großen Forste 
Höhnhart umfaßte. Dem Bischof von Bamberg dienten — die 
Propstei zu den Hohenkuchel ungerechnet — nach dem Sal- 
buche von 1439/1440 von der Herrschaft Friedburg 636 Hol¬ 
den; mit Ausnahme sehr weniger Adelsgüter und freieigener 
Güter war alles dem Hochstifte untertänig. 
Unter den geschilderten Verhältnissen war das Aufkommen 
eines übermächtigen Adels undenkbar; derselbe hauste auf ver¬ 
streuten Gütern mitten in Herzogs- und Kirchenbesitz und bis 
gegen die Donauberge flankiert von vielen hunderten jener 
mittelmäßig oder nur gering bemittelten freien Leute, welche 
1 Zu jenem werden wir wolil — mit alleiniger Ausnahme der Güter in 
Kärnten und der Kärntnermark — alle übrigen von Bischof Altmann 
von Trient 1126 aufgezählten (o.-ö. U.-B. I. 425/426 Nr. 3) zu rechnen 
haben.
	        
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