Volltext: Inviertel und Mondseeland

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man in Passau, so konfus auch öfters die Kanzlei in den 
chronologischen Angaben war, doch ganz sicher wissen mußte, 
in welcher Grafschaft das Kirchengut am Kolbach und Um¬ 
gebung lag und welchem Gerichtsherrn hierüber die Vogtei zu¬ 
stand. Meines Erachtens darf daher angenommen werden, daß 
vor dem J. 1155 das Komitat Bertholds von Bogen sich über 
Roßbach hinaus erstreckte, was voraussetzt, daß seine Markun¬ 
gen oberhalb Platling die Isar überschritten und im Osten an 
die Grafschaft der Formbach-Neuburger (Asing in der Pfarre 
Künzen und sicherlich auch noch Otmaring, Pf. Kirchdorf, 
Landgericht Osterhofen lagen in derselben) angestossen haben. 
Wie weit sie sich nach Süden und nach Westen erstreckt 
haben, vermag ich nicht anzugeben; aber das Vordringen des 
Grafen Berthold III. in seiner Fehde gegen Herzog Ludwig 
von Bayern im J. 1192 in der Richtung gegen Dornberg und 
Oting scheint für die Vermutung zu sprechen, daß sie vielleicht 
bis an das vormalige Komitat Burghausen, das ja 1152—1155 
noch bestand, gereicht haben mögen. Ist diese Vermutung rich¬ 
tig, dann wird auch die Babenberger Grafschaft, die nach 
meiner Ansicht mit dem .nachmaligen Komitate der Bogen 
identisch ist, keine engeren Grenzen gehabt haben; deshalb ist 
in der Grafschaftskarte Roßbach am Kolbach als Teil der 
Babenberger Grafschaft eingesetzt und sind diese — freilich 
hypothetischen — Grenzen mit starken Strichen angedeutet. 
Das Komitat der ältesten Formbacher begriff diesseits der 
Donau den sogenannten Quinzingau wohl in seinem alten Um¬ 
fange zwischen Isar und Vilsmündung, jenseits welcher der 
Hauptbestandteil des zweiten Babenberger Komitats bis zum 
Einflüsse des In in die Donau und bis in das untere Rottal 
hinein sich ausgedehnt haben wird; Passau wird auf dem Bo¬ 
den dieser Grafschaft gestanden sein, deren Grenzen gegen das 
Komitat Gerolds sich nur willkürlich feststellen lassen würden. 
Das Gebiet am rechten Ufer des In und der Donau bildete im 
ersten Drittel des 11. Jahrhundèrts einen Bestandteil der Graf¬ 
schaft im Traungau. 
Mit meinen Studien so weit ins Bayerland hinaus vorgedrun¬ 
gen, da sie zur Schaffung eines soliden Unterbaues für diese Ab¬ 
handlung nicht umgangen werden konnten, und durch gleichzei¬ 
tige vereinte Polemiken von Uhlirz und Erben geradezu auf dieses 
Arbeitsfeld gedrängt, glaube ich es unternehmen zu können, die
	        
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