Volltext: Inviertel und Mondseeland

240 
[668] 
Die Markungen zwischen Donaugau und Nordgau wenig¬ 
stens im großen Ganzen zu bestimmen, genügt wolil die Aus¬ 
kunft des Diploms vom 1. Jänner 1029 (siehe 8. 615). Die da¬ 
selbst genannten Orte und Rinnsale befanden sich sämtlich in 
den Komitaten des östlichen Markgrafen Adalbert und des 
Grafen Dietmar — wie das Diplom 1040. 17. 1. S. 617 bestätigt 
— demnach noch im Donaugau. Da die Böbrachbäche am 
linken Ufer des Schwarzen Regen, der Sohlbach und die 
Metener Ohe, über dem Regen aber auch der Arber Berg noch 
zu dem westlicheren Komitate (Adalberts) gehört haben, so er¬ 
gibt sich, daß die Grenzen des Nordgaues weiter zurück lagen. 
Man wird in keinem Falle weit irren, wenn man sie vom 
Predigtstuhl über die Höhen nördlich von Randsburg (Pfarre 
Achslach, Landgericht Viechtach) und Haidenberg nach Ruh- 
mannsfelden, von hier aus dem bei Teisnach (Pf. Geierstal) in 
den Schwarzen Regen einmündenden Bache entlang und von 
da über die Platte und Schwarzeck auf den Osserberg an der 
böhmischen Grenze (südlich von Neuern, westlich von Eisen¬ 
straß) zieht. 
Die Grenze der Burggrafschaft Regensburg am linken 
Ufer wurde demnach im Westen und Norden vom Regenflusse 
gebildet, lief dann etwa von Regenpeilstein über Falkenstein, 
Ebersroit und Tiefental (östlich von Wörth) zur Donau, ohne 
daß sich bestimmen ließe, ob die genannten Ortschaften noch 
im Komitate begriffen waren oder nicht. Diesseits der Donau 
ist die Grenze von Gmünd a. d. Donau aus zwischen Taime- 
ring und Dengling zu ziehen, wobei die Grafschaftszugehörig¬ 
keit von Rinkofen im Zweifel bleibt. Eine genaue Linie auf 
Sallach am rechten Ufer der Kleinen Laber (Salaht der Ur¬ 
kunde für Obermünster 1010. 17. 4. und 1029. 30. 4.1) würde 
Ering, Haidenkofen, Malchesing dem Komitate zuweisen, das 
hier jedoch sein südlichstes Ende erreicht hat, indem die Mar¬ 
kung vor dem anstoßenden Komitate Sarchilos nach Westen umbog. 
Schwarzenberg, Leming-, Rietzenried Pf. Eschelkam und Faustern der 
Pf. Neukirchen, welche die Witwe des Grafen Adalbert von Bogen und 
des Herzogs Ludwig von Bayern ex hereditate parentum suorum 1232 
zur Stiftung des Klosters Seligental in Landshut verwendete (Mon. Boic. 
XV. 549, 443), gelegen gewesen sein. Zur Grafschaft Bogen waren sie 
jedenfalls nicht zugeteilt, sondern bloßer Privatbesitz. 
1 a. a. O. III. 250 n. 213; IV. 187 n. 139.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.