Volltext: Inviertel und Mondseeland

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Mursberg bestiegen hat, weiß, daß im Falle von Unwetter der¬ 
selbe auch auf der nordwestlichen Seite durch die sofort aus 
ihren Ufern tretende Rotel von der Verbindung mit der Nach¬ 
barschaft abgeschnitten wird und auf den anderen Seiten die 
Bäche regellos selbst auf der Straße ihr Bett suchen. Die Lage 
des Plateaus spricht besser als alles andere gegen einen Burgen¬ 
bau auf demselben; ein Wachtturm mag einige Zeit daselbst 
bestanden haben, aber urkundlich bezeugt ist nicht einmal 
dieser. 
Die Kleinheit des Raumes, den das Plateau gewährt, 
verbietet kategorisch, daran zu denken, daß das Castrum Wal¬ 
tenstein, zu welchem doch ein mehr oder weniger großes Zu- 
gehör vorhanden war, das also eine Burg und nicht ein kleines 
Burgstall gewesen sein muß, hier oben gewesen wäre. Der Name 
Wallenstein des Gutes, zu dem es heute gehört und vielleicht stets 
gehört hat, tut nichts zur Sache; Walto war in jener Zeit, um 
die es sich handelt, ein häufig vorkommender Name. Was 
Baron Handel über die Urkunde 1242. 1. 3.1 schreibt, wider¬ 
spricht dem Wortlaute derselben: Sighard Fiber überläßt als 
Ersatz für die von ihm dem Kloster Wilhering zugefügten 
Schäden über Verzicht seiner Brüder Rudger und Gozwin dem 
Kloster das Gut in Waldenstein und versetzt demselben zur 
Sicherung der Ablösung des auf dem Gute haftenden Pfand¬ 
schillings von 12 ß /& seinen Zehent in Lindham und auf dem / 
Hofe Rotel (10 und 20 Minuten vom Waltensteinerhofe entfernt), 
aus dessen Erträgnis der Hof vom Satze geledigt werden solle, 
wenn er dies nicht selbst bis Jakobi vollzöge. 
Wir wenden uns wieder nach Regensburg zurück, um die 
Markungen der ausgemittelten Komitate zu bestimmen, 
soweit die urkundlichen Nachrichten dies gestatten: mehr oder 
minder genau, gegen Westen ganz unsicher. 
In erster Linie wird festzustellen sein, wie weit der Nord¬ 
gau oder die Mark Cham sich ost- und südwärts erstreckte. 
Nach dem Schenkungsbriefe Kaiser Heinrichs III. 1054. 24. 4. 
für Hartwich2 lagen die vergabten sechs königlichen Höfe in 
1 O.-ö. U.-B. III. 109. ,pro damnis diete ecclesie per me illatis cum re- 
conpensatione prediiin Waidensteine .. . coram testibus satisfeci'. 
Das ist doch ganz deutlich, daran sollte nicht gerüttelt werden zu¬ 
gunsten einer doch nicht haltbaren Ansicht über den Standort des 
Castrum Waltenstein. 2 Mon. Boic. XII. 95 Nr. 1.
	        
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