Volltext: Inviertel und Mondseeland

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zu erwerben, und noch mehr, im Besitze von Eigenleuten zwi¬ 
schen Griesbach [in der , Abtei'], Wachsenberg und Haslach zu 
sein, welche Graf Heinrich von ,Lenberg' an Chunrat und 
Ortneid von Tannberg zu rechten Lehen geliehen hat? 1 
Auf dem Boden des Heimatlandes angelangt, will ich den 
Lesern, welche gleich mir der tschechischen Sprache, in welcher 
die tschechischen Historiker ausschließlich ihre Forschungen 
veröffentlichen, nicht mächtig sind, die Aufnahme, welche meine 
Ausführungen über das Vorrücken der Rodungen in den Nord¬ 
wald und über die Herkunft der Witigonen in diesen Kreisen 
gefunden haben, nicht vorenthalten, nachdem mir durch die Güte 
eines deutschen Universitätsprofessors nunmehr ein Auszug aus 
der Besprechung von Franz Mareá, fürstlich Schwarzenberg- 
Suchern Archivar zu Wittingau, in Cesky Casopis historicky 
rocnik2 zugekommen ist, welchen ich in Anmerkung3 in un- 
potest', auf welche dieser Spruch nicht ausgedehnt wird (Mon. Boic. 
a. a. O. 584). -— 1305. 29. 9. Graf Wernhart (II.) von Leunberch leiht 
jChunraten yon Tannberch und mit sampt im Wernharten dem Hart- 
haimer und vraun Alhaiden seiner liausfrauen Ohunrades swester von 
Tannberch zu rechtem lehen die Burch ze Tannberch'. (Mon. Boic. 
XXXb, 28.) — Das Ansehen der Grafen wird auch bewirkt haben, daß 
selbst die Trauner ihre Feste Eschlberg weit unten gegen Otensheim 
zu ihnen zu Lehen aufgaben. 
1 Urkunde 1329. 2. 2. Mon. Boic. XXXb, 132: ,swaz wir aigener leut 
zwischen Griezpach und Wessenberch und Haslach, oder wo wir si in 
dem land hie niden haben, di uns enpharn seint und di unser recht 
aigen leut gewesen sint oder noch sint, iz sei weip oder man, und all 
ir erben, di da von chuement oder noch chumen schuellen, swer si 
darumb fuerbaz ansprech octer irricht, des schull wir ir rehter lierr und 
ir gewer sein an all der stat, da in des not geschiecht.' Graf Heinrich 
verleiht auch am selben Tage seinem lieben getreuen Chunrat von 
Tannberch und dessen Erben die Festen Tannberch und Wint- 
perig. (Orig\ aus dem Passauer Archiv im Allg. Reichsarchiv München.) 
2 XII. (1906) S. 346ff. 
3 Zunächst wirft er Strnadt Unkenntnis der tschechischen Sprache vor; 
bei auch nur unvollkommener Kenntnis derselben hätte St. nicht be¬ 
haupten können, daß Buchers, Puhor, Póhor, vor 120 Jahren im Nord- 
und Freienwalde gegründet und nach den Herrschaftsbesitzern Buquoi 
genannt worden sei. Unhaltbar ist St.s Behauptung, Freistadt sei aus 
der slawischen Ansiedlung Windischmarkt entstanden, vielmehr lasse 
die tschechische Bezeichnung Cáhlov Entstehung aus Aglau deutlich 
erkennen. Er bemängelt ferner St.s Meinung, daß Dobring bei Kaplice 
(den deutschen Namen Kappeln ignoriert er) auf das gleichnamige 
Mutterdorf in Oberösterreich hindeute. Er verwirft St.s Behauptung, daß 
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