Volltext: Inviertel und Mondseeland

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größere Grafschaft bietet. Auf welche Weise diese dann im 
Verlaufe des 11. Jahrhunderts in die Gewalt der Formbacher 
gekommen ist, darüber findet sich weiter unten Gelegenheit, sich 
zu äußern. 
Wenn Erben zuletzt den Ausspruch macht, es sei durch¬ 
aus nicht ausgeschlossen, daß die weltlichen Herren den Besitz 
zwischen Hz und Rodi erst nach 1010 an sich brachten, ohne 
hiefür auch nur den Schatten eines Beleges dem kritischen 
Auge vorführen zu können, so ist das eine haltlose Behaup¬ 
tung ohne jeden Wert, daher völlig untauglich zur Unter¬ 
stützung seines Versuches zur Rettung einer der vielen Passau- 
schen Fälschungen. 
Es erübrigt noch, des Grafen Pernger zu gedenken, gegen 
dessen Ansprüche an die ,comitia in Ylskeu' Herzog Ludwig in 
der Urkunde 1220. 5. 9.1 den Bischof von Passau zu schützen 
zusagt. Ich habe schon im J. I8602 die Ansicht ausgesprochen, 
daß die Leonberger Grafen im llzgau gewesen sein mögen, 
und S. 595 der vorliegenden Abhandlung vermutet, daß 
Graf Pernger (I.) den Grafentitel von dem verlorenen Grafen¬ 
amte auf sein Schloß am In gerettet habe. Wahrscheinlich 
dürfte es sein, daß die gräflichen Rechte der Herzoge in Bayern 
in irgendeiner Form (es braucht nicht gerade eine Belehnung 
gewesen zu sein) an ihn übertragen wurden: denn wie sollten 
die Leonberger, wenn Leonberg ihr Stammsitz war, aus solcher 
Entfernung in die Lage versetzt worden sein, eine Lehensherr¬ 
lichkeit, wie sie durch Urkunden erwiesen ist, im Mühellande3 
1 Mon. Boic. XXVIlIb, 297. 
2 Yelden im Linzer Museumsberichte 1860 S. 94. 
3 1278. 17. 3. Wernhard Graf von Lewenberg bekennt, daß er der Feind¬ 
schaft gegen Bischof Peter von Passau ,pro eo, quod idem dominus 
noster Episcopus castra, videlicet Morspach inferius (ob der Do¬ 
nau?) et Chatzperch (am In oberhalb Obernberg) nobis attinentia 
feudi ration e, dinoscitur confregisse.' (Mon. Boic. XXIX b, 528.) — 
1295. 4. 9. Schiedspruch des Bischofs Heinrich von Regensburg und des 
Grafen Albert von Hals zwischen Bischof Wernhard von Passau und 
den Grafen Pernger (II.), Wernhard (II.) und Heinrich von Leunberch 
,super castro et turri in Morspach'. Die Grafen haben ,omni iuri, liti 
et accioni, que eis conpetebant vel conpetere poterant quomodolibet in 
castro et turri in Morspach, in manus domini Patayiensis predicti, 
a quo eadem asserebant in feudum obtinere', zu entsagen, salvo 
iure, quod eisdem Comitibus in locis, que dicuntur Cliazperch et 
Nider Morspach (Maasbach bei Antiesenhofen) conpetit vel conpetere
	        
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