Volltext: Inviertel und Mondseeland

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cupata', d. i. die Gerichtshoheit über den Besitz der Passauer 
Kirche im Ilzgau inne. Diese-.Bezeichnung ist auch vollkommen 
richtig, denn die gräflichen Rechte im allgemeinen standen, wie 
die Vergleichsurkunde vom J. 12411 ausdrücklich besagt, zu¬ 
letzt dem Heinrich von Griesbach-Wachsenberg zu: ,comitie 
trans Danubium, quam quidam Heinricus nobilis de Waessen- 
berch quandoque possedit' . und Bischof Gebhard von Passau 
konnte die Ansprüche des Pfalzgrafen Rapoto II. (f 1230) auf 
die Grafschaft nur gegen eine Zahlung von 800 Mark Silber 
beseitigen. Erst nach dem Tode Heinrichs, der kurz nach dem 
11. Februar, wahrscheinlich noch vor dem 8. März 1220 er¬ 
folgte, hat Herzog Ludwig dem Hochstifte Passau seine Grafen¬ 
rechte, die er nun — 1220, 5. September — die ,Comitia in 
Ylskeu' schlechthin nennen konnte, überlassen, womit dasselbe 
seine Landeshoheit bis an die Große Mühel begründete, jedoch nur, 
um einen Teil derselben zwischen Ranna und Mühel schon nach 
kaum 70 Jahren wieder an Herzog Albrecht I. von Osterreich 
einzubüßen. Übrigens war die Quelle der gräflichen Rechte der 
Wachsenberger und ihrer Gemeiner (der Falkensteiner-Blan¬ 
kenberger-Witigonen) wie der Herzoge Otto I. und Ludwig I. 
die königliche Verleihung. Hiermit erfährt meine Darstellung 
in der ersten Abhandlung2 die bisher noch ausstehende Ver¬ 
vollständigung. Bezüglich meiner Vermutung, daß der ältere 
Ast der Freien von Kirchberg a. d. Kleinen Laber Falkenstein 
vom Kloster Seckau erworben und sich an der Kulturarbeit 
beteiligt haben mag, verweise ich, durch böse Erfahrung ge¬ 
witzigt, gleich hier auf meinen Nachtrag zu der vierten Atlas¬ 
abhandlung.3 
Die zweite Grafschaft Adalberts, von welcher uns die 
Niedernburger Urkunde 1010. 19. 4. (S. 617) nur das Stück am 
linken Donauufer sehen läßt, kann, wenn wir folgerichtig nach 
der Konfiguration der Grafschaften von Regensburg herab 
schließen, ihren Kern nur auf dem rechten Donauufer zwischen 
der Vils und dem In gehabt haben; bei diesem Schlüsse ist es 
ohne Belang, daß die genauere Grenze gegen das Komitat 
Gerolds mangels weiterer urkundlicher Nachrichten — wenig¬ 
stens derzeit — nicht gezogen werden kann, da die Strecke 
landeinwärts gegen Ering und Landshut Raum genug für eine 
1 Mon. Boic. XXVIIIb, .341. 2 Archiv f. ö. G. Bd. 94 252—282. 
3 a. a. O. Bd. 97 S. 348—350. 
Archiv. 99. Bd. II. Hälfte. 15
	        
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