Volltext: Inviertel und Mondseeland

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Allo übrigen österreichischen Lehen der Edlen Meinhard und 
Gebhard, Grafen von Botenekke, nnd des Heinrich von Horbach 
hatte auf deren Bitten König Budolf schon 1276. 18. 12. (Wien) 
dem Edlen Albert von-Hals übertragen.1 
1297. 19. 2. endlich verlieh Herzog Albrecht I. von Österreich ,bona 
quae quondam nobiles viri Heinricus de Horbach et Gebhardus et 
Meinhardus fratres Comités de Botenekke et Comes Cunradus de 
Mosburg a ducibus Austriae tenuere in feudum' dem Grafen 
Albert von Hals, ingleichen verspricht er dem Edlen Heinrich, 
Sohn des Grafen Bapoto von Ortenberg, und für den Fall des Er¬ 
löschens seinèr Nachkommen zugleich mit ihm dem Grafen Albert 
und dem Diethalm von Pruckperg ,feoda ilia, quae a Duce jure 
debet habere, innovare'. Lang, Beg. Boic. IY. 638. 
Damit wäre das Materiale erschöpft, das ich vorlegen 
wollte, um meine Folgerungen zu rechtfertigen. Wir haben ge¬ 
sehen, daß sich die Komitate in nachstehender Reihe donau- 
abwärts folgten: 1. Die Burggrafschaft Regensburg. 2. Die 
Grafschaft der Babenberger im Donaugau. 3. Die Grafschaft 
der Formbacher im Quinzin- und im Rotgau. 4. Die Grafschaft 
Adalberts, des Bruders des Markgrafen Heinrich I. der Ost¬ 
mark, um Windorf. 5. Die Grafschaft im Ilzgau, die von der 
Ilz bis an die Große Mühel reichte. Jedes dieser Komitate er¬ 
streckte sich in den Nordwald hinein, feste Grenzen gab es 
selbstverständlich so lange nicht, bis nicht die Rodungen 
von diesseits und jenseits des Waldes sich einander näher¬ 
ten oder zusammenstießen. Dasselbe Verhältnis nehmen . wir 
auch wahr bei den Grundherrschaften östlich der Großen 
Mühel: Wachsenberg, Wildberg (der Haunsperger), Machland; 
alle begannen an der Donau und erstreckten sich gegen das 
Slawenland in die Wildnisse des Nordwaldes ,sine termini con¬ 
clusione', wie die Königsurkunde für Regensburg von 853 aus¬ 
spricht. Wir können aus dieser Erscheinung schließen, daß die 
Grenzen aller alten Gaue: des Donaugaues, des Quinzin- 
gaues, des Rotgaues, des Traungaues, die Donau überschritten 
und das linke Ufer sowie den dahinter liegenden Forst in ihren 
Inhalt einbezogen haben. So dürfte der Donaugau vom Regen¬ 
fluß im Westen bis gegenüber der Isarmündung, der Quinzin- 
gau von diesem Punkte bis gegenüber der Vilsmündung, der 
1 Archiv f. ö. G. Bd. 94 S. 102 A. 5.
	        
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