Volltext: Inviertel und Mondseeland

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Besitz Atersee damit im Westen abzurunden, entschwand je¬ 
doch wieder7 weil der Bischof von Bamberg bereits nach drei 
Jahren (1252. 23. 12.)1 seine und seiner Kirche Rechte an die 
Vogtei in Mansê ,prout ministeriales nostri a comité Heinrico 
de Ortenberch fuerant infeodati' um 100 Mark Silbers dem Er¬ 
wählten von Salzburg (Philipp) wieder verkaufte/ Mit. diesem 
Kauf setzte das Erzstift zuerst den Fuß in das Mondseeland, 
auf das es wohl längst seinen Blick gerichtet hatte. 
Endlich nahte auch das Ende der Herrschaft von Regens¬ 
burg im Mondseelande. Zur Abledigung der von Bischof Leo 
(f 1277) und dessen Vorfahren hinterlassenen Schulden ver¬ 
kauften 1280. 14. 6.2 Bischof Heinrich und das Kapitel alle 
Güter der Kirche Regensburg ,circa Mense' sowohl im Markte 
als auch außerhalb desselben um 211 feine Mark Goldes an 
Erzbischof Friedrich und dessen Stift. Einen vom Grafen von 
Ortenberg von König Rudolf ,super advocatia et districtu de 
Maense' erwirkten günstigen Spruch wußte der Erzbischof 
rückgängig zu machen.3 Die Ortenberger selbst waren uneinig; 
während Graf Diepold (f 1285) 1285. 9. 7. zu Salzburg auf 
jedes Recht, das ihm ,in castro Wildenekk advocatia, judicio 
et aliis juribus in districtu Maense' zustand, zugunsten der 
Kirche Regensburg verzichtete,4 verkaufte Graf Rapoto IV. den 
Herzogen Otto und Stephan von Niederbayern das Schloß 
Wildeneck und das Gericht daselbst mit allen Rechten, wobei 
die Herzoge 1286. 14. 9.5 dem Kloster Mondsee verhießen, 
Wildeneck nicht in fremde Hände kommen zu lassen. 
Bei diesem Kaufe ist es auch geblieben, obwohl Erz¬ 
bischof Rudolf und sein Kapitel einerseits und das Hochstift 
Regensburg andererseits darüber,, jsinig geworden waren, daß 
das ,Castrum. Wildenekk' samt Zugehör, Vogtei und Gericht 
,in districtu Maensê, quod et que viri nobiles comités de Orten¬ 
berch ab eo [Bischof Heinrich] et ab ecclesia sua proprietatis 
nomine et feudi titulo tenuerunt' im Tauschwege an das Erz- 
stift gelange (1286. 4. 3.).6 Die Regensburgischen Besitzungen 
bildeten nunmehr das Urbaramt Mondsee des Erzstiftes, über 
welche sowie über das Kloster Mondsee fortan Bayern von 
1 Archiv f. ö. G. Bd. 71 S. 421. 
2 Orig. im Allg. Reichsarchiv München. 8 O.-ö. U.-B. III. 521. 
4 Ried, cod. dipi. Ratisp. I. 612. 5 O.-ö. U.-B. IV. 49. 
6 Ried, cod. dipi. Ratisp. a. a. O.
	        
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