Volltext: 7. [Das Kriegsjahr 1918] ; Beil. ; (VII. Beilagen)

Waffenstillstands vertrag von Villa Giusti 
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Ausgenommen sind die Donaumonitore, die sich in dem vom Ober¬ 
kommandierenden der associierten Streitkräfte an der Balkanfront be- 
zeichneten Hafen einzufinden haben, nach den Bedingungen, die der ge¬ 
nannte Oberkommandant festzulegen für zweckmäßig erachtet. 
3. Die Schiffe, die nach Venedig Kurs zu nehmen haben, sind fol¬ 
gende : Tegetthof, Prinz Eugen, Ferdinand Max, Saida, Novara, Helgoland. 
Neun Torpedobootzerstörer der Type ,,Tatra“ (zu 800 Tonnen im 
Minimum) neuester Konstruktion. 
Zwölf Torpedoboote der Type ... zu 200 Tonnen, der Minenleger 
Chamäleon. 
Fünfzehn in der Zeit von 1910 und 1918 gebaute Unterseeboote und 
alle deutschen Unterseeboote, die sich in den öst.-ung. Territorialgewäs¬ 
sern befinden oder befinden könnten. 
Alle den abzutretenden Schiffen mit Vorbedacht oder an Bord zu¬ 
gefügten Schäden werden seitens der associierten Regierungen als Ver¬ 
letzung ernstesten Grades des gegenwärtigen Waffenstillstands ange¬ 
sehen werden. 
Die Flottille auf dem Gardasee wird den associierten Mächten im 
Hafen von Riva übergeben. 
Alle Schiffe, die nicht an die associierten Mächte zu übergeben sind, 
müssen in einer Frist von 48 Stunden vom Zeitpunkt der Beendigung der 
Feindseligkeiten angefangen in den Häfen von Bucari und Spalato ver¬ 
einigt sein. 
4. Hinsichtlich des Rechtes der Abräumung aller Minenfelder und 
der Zerstörung aller Sperren verpflichtet sich die Regierung Österreich- 
Ungarns bei ihrer Ehre, in einem Zeitraum von 48 Stunden vom Zeit¬ 
punkt der Beendigung der Feindseligkeilten an den Kommandanten des 
Platzes von Venedig und dem Kommandanten der See Streitkräfte in 
Brindisi die Pläne der Minenfelder und Sperren der Häfen von Pola, 
Cattaro und Fiume, und in einem Zeitraum von 96 Stunden vom selben 
Zeitpunkt angefangen, die Pläne der Minenfelder und Sperren im Mittel¬ 
meer, in den italienischen Flüssen und Seen auszufolgen und überdies 
die Pläne der ihr allenfalls bekannten, über Auftrag der deutschen Re¬ 
gierung gelegten deutschen Minenfelder und Sperren. 
In den gleichen Zeitraum von 96 Stunden muß eine ähnliche Mit¬ 
teilung, die sich auf alles bezieht, was die Donau und das Schwarze Meer 
betrifft, an den Kommandanten der associierten Streitkräfte der Balkan - 
front gerichtet werden.
	        
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