Volltext: 7. [Das Kriegsjahr 1918] ; Beil. ; (VII. Beilagen)

Friedensvertrag mit Rumänien 
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Zweites Kapitel. 
Demobilisierung der rumänischen Streitkräfte 
Artikel III. 
Die im Gange befindliche Demobilisierung der rumänischen Armee 
wird unmittelbar nach der Unterzeichnung des Friedensvertrags nach 
Maßgabe der in den Artikeln IV bis VII enthaltenen Bestimmungen 
durchgeführt werden. 
Artikel IV. 
Die allgemeinen militärischen Dienststellen, höheren Kommando¬ 
behörden und militärischen Anstalten bleiben bestehen, wie sie im letzten 
Friedens-Budget vorgesehen waren. 
Die Divisionen 11 bis 15 setzen ihre Demobilisierung fort, wie dies 
im Vertrage von Focsani vom 8. März 1918 bestimmt worden ist. 
Von den rumänischen Divisionen 1 bis 10 bleiben die zur Zeit in 
Bessarabien verwendeten 2 Infanterie-Divisionen, mit Einschluß der aus 
den aufgelösten Jäger-Divisionen ausscheidenden Jäger-Bataillone, und 
die 2 Kavallerie-Divisionen der rumänischen Armee auf Kriegsstärke, 
bis infolge der in der Ukraine durchgeführten militärischen Operationen 
der verbündeten Mächte eine Gefahr für die Grenzen Rumäniens nicht 
mehr besteht. 
Die übrigen 8 Divisionen sollen in der Moldau unter Beibehaltung 
ihrer Stäbe und Kommandobehörden in verringerter Friedensstärke er¬ 
halten bleiben. Sie werden sich aus je 4 Infanterie-Regimentern zu je 
3 Bataillonen, 2 Kavallerie-Regimentern zu je 4 Eskadrons, 2 Feldartil- 
lerie-Regimentem zu je 7 Batterien, einem Pionier-Bataillon sowie der 
erforderlichen, noch näher zu vereinbarenden Anzahl technischer Trup¬ 
pen und Trains zusammensetzen; dabei soll die Gesamtsumme der In¬ 
fanterie dieser 8 Divisionen die Zahl von 20.000 Mann, der Kavallerie 
von 3200 Mann und der gesamten Artillerie der rumänischen Armee, ab¬ 
gesehen von den mobil bleibenden Divisionen, die Zahl von 9000 Mann 
nicht überschreiten. 
Die in Bessarabien mobil bleibenden Divisionen sind im Falle der 
Demobilmachung auf denselben verringerten Friedensstand zu bringen 
wie die im Absatz 4 erwähnten 8 Divisionen.
	        
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