Volltext: Intendanzdienst im Gebirgskriege (Ergänzungsheft 8 1933)

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Glingenbrunner 
auch einige Zeit im leichteren Zuschub- oder Aufbringungsdienste ver¬ 
wendet, z. B. zur Besorgung von Einkäufen in Bozen. In Pian Trevisan 
war beim Hilfsplatz eine Labestelle eingerichtet, bei der jeder Vorbei¬ 
ziehende heißen Tee erhalten konnte. Eine Bade- und Entlausungsanstalt 
war in Canazei eingerichtet, dort ab Frühjahr 1917 auch ein Soldaten¬ 
heim, das sich regen Zuspruches Durchziehender erfreute. In Brixen 
war ein Offizierserholungsheim eingerichtet worden. 
10. Geldversorgung. Der Rechnungsführer forderte deh Geldbedarf 
beim 179. IBrigKmdo. an. Dieses wies ihn aus der eigenen Kasse zu. 
Proviantoffizier und Rechnungsführer als Kassakommission verwahrten 
das Geld in der Bataillonskassentruhe beim Provianttrain. Jeden zehnten 
Tag fand dort Kassagang statt. Der Proviantoffizier erhielt das not¬ 
wendige Geld für Beschaffungen und gesondert jenes für die Bataillons¬ 
stabsabteilung. Das Geld für die Kompagnien wurde den Rechnungs- 
unteroffizieren ausgefolgt, sie brachten es den Kompagniekommandan¬ 
ten in die Stellung. Die Löhnung der Soldaten wurden zehntägig, die 
Gebühren der Offiziere und der Berufsunteroffiziere monatsweise 
ausbezahlt. 
11. Sonstige wirtschaftliche Tätigkeiten. Nebst dem laufenden Ver- 
pflegsdienste hatte der Proviantoffizier noch vielerlei zu besorgen. Er 
beschaffte in Bozen nach unterabteilungsweiser Bestellung Bedarfsgegen¬ 
stände für das tägliche Leben der Leute gegen Abrechnung (Marketen¬ 
dereiersatz). Von den in Stellung Befindlichen erhielt er Geld zur Ab- 
sendung mittels Feldpost in das Hinterland. Den Dienstbetrieb im Tale, 
wie Unterkunftsordnung, Kochstellenführung, Pferdepflege und -Ver¬ 
wendung, Werkstättendienst, mußte er überwachen. Abwechselnd mit 
seinem Gehilfen besetzte er die wichtige Fernsprechstelle beim Proviant¬ 
train. 
Die Rechnungslegung des Proviantoffiziers teilte sich in die Ge- 
bührennachweisung für die Bataillonsstabsabteilung und die Abrechnung 
der Proviantgeschäfte. Diese bestand aus folgenden Teilen: Im Hand¬ 
kassajournal wurden die Geldausgaben für Beschaffungen an Hand 
eines Handkaufjournales — in dem die Verkäufer den Geld¬ 
empfang bestätigten — oder von Einzelrechnungen nachge¬ 
wiesen. Über aufgetragene größere Beschaffungen, z. B. von Holz, wur¬ 
den lediglich Bescheinigungen aus dem Bescheinigungshefte 
(streng in Rechnung, Heft- und Doppelblätternummer durchgestanzt) 
erteilt, die der Empfänger bei einer bestimmten Kasse weiter hinten 
einlösen konnte. Über die Naturaliengebarung (Lebensmittel, Futter,
	        
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