Volltext: Die Kriegspläne Italiens gegen Österreich-Ungarn (Ergänzungsheft 2 1931)

Der Waffenstillstand von Villa Giusti usw. 
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„Es hat kein Zweifel bestanden, was „sofort" ist. Unverzüglich, zur 
selben Stunde. Vielleicht haben wir eine Blöße ausgenützt, die sich die 
Italiener gegeben haben. Sie hätten, wenn sie nur wollten, die Feind¬ 
seligkeiten rascher als wir einstellen können, denn bei ihrer Armee im 
Vormarsch funktionierte die Verbindung sehr gut." 
„Sie wußten auch alsbald durch Meldungen zahlreicher Frontstellen 
von der faktisch eingetretenen Waffenruhe der Österreicher-Ungarn und 
dem darauf automatisch eingetretenen Verhalten ihrer Truppen. Wir 
vertrauten den übermittelten Worten Badoglios, daß „die Entwurftexte 
dem Original jedenfalls sehr nahe kommen, daß es sich nur um Worte 
handeln könne, der Sinn sei jedenfalls derselbe" und vertrauten weiter, 
als bekannt wurde, daß die „Stunde (nicht der Tag) der Einstellung der 
Feindseligkeiten noch im Studium begriffen sei". 
Die parlamentarische Kommission der Republik Österreich fällte 
in dieser Frage endlich den Wahrspruch: „Die Auffassung des AOK., 
daß nichts mehr von den Kriegszielen zu retten und um jeden Toten 
schade sei, erscheint als hinlängliche Begründung, die angefochtene Ma߬ 
nahme für gerechtfertigt erscheinen zu lassen, weil damit der mögliche, 
ja wahrscheinliche Verlust von Hunderten oder Tausenden von Toten 
erspart worden ist." „Es kann mit Bestimmtheit nicht gesagt werden, 
sie wäre unzweckmäßig gewesen, selbst wenn durch sie die Gefangen¬ 
nahmen hervorgerufen worden wären. Es kann mit Sicherheit nicht 
gesagt werden, diese Verluste wären bei Nichterlassung des vorzitierten 
Befehles erspart geblieben, mindestens kann nicht davon gesprochen 
werden, daß das Verhalten des AOK. ein grobes Verschulden bei der 
Führung der Truppen oder einen groben Verstoß gegen die Dienstes¬ 
pflichten bedeute." 
Die Untersuchungen über die angebliche Flucht der Führer und 
ihre behaupteten Folgen, den Zusammenbruch der Front, Gefangen¬ 
nahme und Materialverluste schloß sie mit der Feststellung ab: „Es ist 
kein einziger Fall erwiesen, daß ein höherer Kommandant an der Front 
seinen Posten vorzeitig verlassen habe, die Erhebungen ergaben, daß sie 
zum überwiegenden Teil das bittere Schicksal ihrer Truppen teilten, 
daß das Gerücht daher jeder konkreten Grundlage entbehrt. Es ist ein 
Gebot der Gerechtigkeit, daß dieser Feststellung die entsprechende Pu¬ 
blizität verliehen werde." 
„Was die Waffenstillstandskommission anbelangt, können Vorwürfe 
gegen sie mit Recht in keiner Weise erhoben werden. General Weber 
hat sich seiner Aufgabe mit Umsicht, Takt und Energie unterzogen und
	        
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