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Gemeinden.
kommen 10 ). Von 1790 an war auch der Verkauf von Seife und
Kerzen an die Gewerbeberechtigung gebunden, doch sorgte
die Hofkammer dafür, daß die schrankenlose Ausnützung der
Befugnis nicht zum Schaden des Gewerbes ausartete. Der
Gmundner Lichtzieher Grösser bewarb sich 1794 beim Salz
amt um die Erlaubnis, Seife und Kerzen im ganzen Kammer
gut alleinig verkaufen zu dürfen, wozu er in den einzelnen
Orten Verleger anstellen wollte. Die Hofkammer lehnte das
Ansuchen ab, „man könne nicht ein Monopolium begnehmigen,
weil hiedurch mehreren Personen die Nahrung entzogen und
das Publikum durch schlechte Ware und höheren Preis be
nachteiligt würde 11 )“. Die hieraus erkenntliche Stellungnahme
der Hofkammer gegen die Beherrschung des Marktes durch
wenige traf die Gmundner Innung schwer. Auch in den anderen
Kammergutsorten tauchten selbständige Seifensieder und
Lichtzieher auf, denen die Behörde bei Nachweisung des Be
darfes das Recht zur Ausübung des Gewerbes nicht vorenthielt.
1796 gab es in Ebensee schon zwei Seifensieder (Lorenz Ruesch
und Elisabeth Tapp), die dem Verwesamt Kerzen lieferten, und
1805 noch Josef Ramsauer. Es besteht kein Zweifel, daß dieses
Gewerbe damals auch in Ischl einen Vertreter gefunden hat 12 ).
Von den übrigen Gewerbsleuten waren die Drechsler und
Holzwarenerzeuger die zahlreichsten und die Hafner ihrer
Kunst wegen weit berühmt. In Goisern verarbeiteten schon im
17. Jahrhundert vier Messerschmiedmeister das Innerberger
Eisen. Glasermeister gab es 1769 im Kammergute bloß zwei,
Tischlermeister bis dahin aber keine, erst 1763 wurde die
Tischlerei gegen den Widerspruch der Zimmerleute zu einem
Handwerk erhoben 13 )- Das Gastgewerbe im Kammergut hatte
viel darunter zu leiden, daß Meister und Vorsteher an Sammel
punkten der Arbeiter und Schiffleute unbefugt und trotz aller
Verbote des Salzamtes Schenken errichtet hatten und ihnen
die Gäste entzogen. 1790 erneuerte die Hofkammer dieses
10 ) Res. 1755, S. 807.
“) Res. 1794, S. 574; Hfk. M. B. 1026—H, fol. 293; 1080—13 H, fol. 68.
12 ) Hfk. M. B. 1026—H, fol. 367, 627.
ls ) Res. 1756, S. 828; 1762, S. 437; 1763, S. 627; 1769, S. 292.