Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

Gebietskörperschaften 
I. Gemeinden. 
Mit der zu Beginn des 19. Jahrhunderts geschaffenen 
politischen Neugliederung des Landes hatte das Kammergut 
seine bisher behauptete Sonderstellung verloren. Es gehörte 
nunmehr zum k. k. Kreisamte in Steyr, das in allen Angelegen 
heiten politischer und gerichtlicher Natur unmittelbar mit der 
Grafschaft Ort und der Herrschaft Wildenstein, mit den 
Marktgerichten und den Distriktskommissariaten in Hallstatt, 
Laufen, Ischl und Ebensee verkehrte. (S. 36 f.) Diese Stellen 
waren in allen Justizsachen nur dem Kreisamte, nicht aber 
auch dem Salzoberamte verantwortlich, dem lediglich die Auf- 
und Nachsicht verblieb, zu welchem Zwecke die Pflegämter 
und Kommissariate dem Salzamte die Wochenprotokolle vor 
zulegen hatte, um es über die Vorgänge gegen das Ärarial- 
interesse zu unterrichten 1 ). Die ersten Distriktskommissäre 
waren in Hallstatt der Marktrichter Ignaz Stefan Seeauer, in 
Ischl der Akzessist Johann Georg Eigl und in Ebensee der 
Grundbuchführer Anton Schibl 2 ). Das Kommissariat in Laufen 
wurde wegen seines geringen Amtsumfanges nach kurzem Be 
stände wieder aufgelassen und die Pfarre Laufen dem Ischler 
Distrikte zugeteilt 3 ). Nach dem frühzeitigen Ableben des ver 
dienstvollen Kommissärs Eigl ernannte das Kreisamt 1817 den 
Wildensteiner Grundbuchführer Wenzel Czikowsky zu seinem 
Nachfolger 4 ). Dem Kommissariat als politische Behörde erster 
*) S. 0. A. 1813, Nr. 92. 
2 ) S. O. A. 1807, Nr. 347; 1809, Nr. 149; 1813, Nr. 33. 
3 ) S. 0. A. 1816, Nr. 16. 
4 ) S. 0. A. 1817, Z. 5152.
	        
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