Gebietskörperschaften
I. Gemeinden.
Mit der zu Beginn des 19. Jahrhunderts geschaffenen
politischen Neugliederung des Landes hatte das Kammergut
seine bisher behauptete Sonderstellung verloren. Es gehörte
nunmehr zum k. k. Kreisamte in Steyr, das in allen Angelegen
heiten politischer und gerichtlicher Natur unmittelbar mit der
Grafschaft Ort und der Herrschaft Wildenstein, mit den
Marktgerichten und den Distriktskommissariaten in Hallstatt,
Laufen, Ischl und Ebensee verkehrte. (S. 36 f.) Diese Stellen
waren in allen Justizsachen nur dem Kreisamte, nicht aber
auch dem Salzoberamte verantwortlich, dem lediglich die Auf-
und Nachsicht verblieb, zu welchem Zwecke die Pflegämter
und Kommissariate dem Salzamte die Wochenprotokolle vor
zulegen hatte, um es über die Vorgänge gegen das Ärarial-
interesse zu unterrichten 1 ). Die ersten Distriktskommissäre
waren in Hallstatt der Marktrichter Ignaz Stefan Seeauer, in
Ischl der Akzessist Johann Georg Eigl und in Ebensee der
Grundbuchführer Anton Schibl 2 ). Das Kommissariat in Laufen
wurde wegen seines geringen Amtsumfanges nach kurzem Be
stände wieder aufgelassen und die Pfarre Laufen dem Ischler
Distrikte zugeteilt 3 ). Nach dem frühzeitigen Ableben des ver
dienstvollen Kommissärs Eigl ernannte das Kreisamt 1817 den
Wildensteiner Grundbuchführer Wenzel Czikowsky zu seinem
Nachfolger 4 ). Dem Kommissariat als politische Behörde erster
*) S. 0. A. 1813, Nr. 92.
2 ) S. O. A. 1807, Nr. 347; 1809, Nr. 149; 1813, Nr. 33.
3 ) S. 0. A. 1816, Nr. 16.
4 ) S. 0. A. 1817, Z. 5152.