Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

444 
Jagd. 
Gmunden und die Waldmeister in den Verwesämtern über, 
die hiefür eine Sondervergütung von jährlich 50 bis 60 fl. 
erhielten. Die unmittelbare Jagdaufsicht besorgten nunmehr 
eigene Jagdförster und Forstgehilfen, die außer ihrem Lohne 
noch das Hofkorn und das Schußgeld bezogen 269 ). Unter der 
amtlichen Jagdverwaltung, welche das Wild sorgsam hegte 
und den jährlichen Abschuß genau begrenzte, hob sich der 
Wildstand zusehends, besonders das Ebenseer Revier war 
reich an Hochwild. In den Jahren von 1805 bis 1809 betrug 
im Kammergut der Stand der Hirschen durchschnittlich 170, 
an Tieren 200, an Gemsen 400 und an Rehen 600 Stück. In 
der Nachkriegszeit ging die Zahl des Wildes stark zurück, 
1817 war nur mehr die Hälfte des alten Standes vorhanden 270 ). 
Das Salzamt verkaufte das von den Förstern eingelieferte 
Wild anfangs nach Stücken und verlangte 1792 für einen 
Hirsch 16 fl., ein Tier 10 fl. 2 kr., eine Gemse 4 fl. 30 kr., ein 
Reh 2 fl. 30 kr. und einen Hasen 17 kr. 271 ). Im Jahre 1809 
bewilligte die Hofkammer den pfundweisen Verkauf von 
Wild zum Einheitspreise von % des Rindfleischpreises, um 
den Beamten und Arbeitern den Bezug von Wildfleisch zu 
erleichtern. Die Wilddecken und das Pelzwerk wurden öffent 
lich versteigert. Beide Maßnahmen erhöhten die Einnahmen 
des Jagdgefälles derart, daß die Jagd mit Gewinn abschloß 
und in den folgenden Jahren stets aktiv blieb 272 ). 
Nachrichten über das Auftreten gefährlicher Raubtiere 
sind nach 1750 selten geworden. 1758 erfuhr das Salzamt, daß 
der „seit vielen Jahren in der Herrschaft Kogl herum gerissene, 
höchst schädliche Raubbär nunmehr von den herrschaftlichen 
Jägern zur allgemeinen Freude der Untertanen erlegt worden“, 
und 1816 spürten die Förster am Brachberg (?) drei Wölfe auf, 
auf welche das Waldamt Jagd zu machen befahl 273 ). Der 
Kampf gegen die Wildschützen dauerte fort, deren Aburteilung 
269 ) Res. 1792, S. 43, 104. 
27 °) S. O. A. 1805 C; 1807, Nr. 347; 1809, Nr. 85; 1811, Nr. 140; 
1817, Nr. 65. 
2n ) Res. 1792, S. 130. 
272 ) S. O.A. 1809, Nr. 85; 1811, Nr. 140; 1813, Nr. 165. 
27S ) Res. 1778, S. 121; S. O. A. 1816, Nr. 18.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.