Wiederaufforstung der Kahlschläge.
393
Handel mit Holzwaren einzuschränken 79 ). Sehr scharf ver
urteilte die Hofkammer die ganz unbillige Eigenmächtigkeit
der Waldförster, den Tellermachern und Besenbindern die
Waldnutzung nur dann zu gestatten, wenn diese ihnen den
Verlag ihrer Erzeugnisse übertrugen, woraus sie natürlich
Nutzen zogen. Sie stellte den ihr 1796 bekanntgewordenen
Vorgang sogleich ein, weil die Förster als amtliche Organe
kein Nebengeschäft betreiben durften und man die Leute nicht
zwingen könne, ihre Ware einem bestimmten Verlage zu über
geben. Auch werde durch das Zwischentreten der Förster
zwischen Erzeuger und Händler die Ware unnötig verteuert 80 ).
Beim Deputatholzbezug der Arbeiter war wenig zu er
sparen, das Brennholz konnte man ihnen nicht entziehen, nur
der Aufwand an Bau- und Nutzholz ließ sich etwas verringern,
sowohl durch die von den verschiedenen Kommissionen immer
wieder geforderte Herstellung der Neubauten aus Mauerwerk
anstatt hölzerner Gebäude und durch den Ersatz der hölzernen
Grenzzäune durch Steinmauern oder lebende Zäune. Die Aus
wechslung machte solange gute Fortschritte, als die Eigen
tümer für jede Klafter Steinmauer zwei Kreuzer erhielten.
1804 hatten in Hallstatt, Ischl und Ebensee 122 Parteien 4415
Klafter Holzzäune durch steinerne ersetzt 81 ). Wie aber die Ver
gütung ausblieb, erlahmte auch der Eifer der Grundbesitzer.
1809 bestanden immer noch 76.000 Klafter Holzzäune, wovon
in diesem Jahre bloß 123 Klafter entfernt wurden 82 ).
Die Verjüngung der Wälder blieb lange Zeit hin
durch der Natur überlassen, erst im Jahre 1765 führte das
Salzamt die künstliche Besamung ein. Die Bankodeputation
stellte zu diesem Zwecke den erfahrenen Holzsaatförster
Karl Springinsfeld mit 300 fl. jährlich in den Dienst des
Salzamtes und sicherte ihm überdies noch eine Ergötzlichkeit
für jedes durch die Holzsaat aufgebrachte Joch Jungwald zu 83 ).
79 ) Res. 1796, S. 210; Hfk. M. B. 1080—13 H, fol. 565.
80 ) Res. 1796, S. 72; Hfk. M. B. 1080—13 H, fol. 414.
81 ) S. O. A. 1805 C.
82 ) S. O. A. 1807, Nr. 360; 1809, Nr. 299.
83 ) Res. 1765, S. 52; Hfk. Cam. Fasz. 6, 1765, fol. 214; M. B. 1046—8
D, E, fol. 402.