Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

Vorderösterreich. 
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2. Vorderösterreich. 
Mit der 1785 begonnenen Belieferung der schwäbischen 
Besitzungen hatte das Gmundner Salz eine erfreuliche Er 
weiterung seines Absatzgebietes erfahren, die leider nur 
20 Jahre anhielt (S. 292 f.). 1790 konnte das Rentamt in Günz- 
burg für das 1788 und 1789 verkaufte Salz bereits 29.850 fl. im 
Wege des Freiburger Kameralzahlamtes au die Wiener 
Bankohauptkasse abführen 321 ). In den Verschleiß gelangten 
Zentnerfassei, die, weil der Schiffahrtweg durch bayrisches 
Gebiet führte, eines Freipasses bedurften, den die österreichi 
sche Gesandtschaft in München erwirkte 322 ). Das Gmundner 
Salz fand eine gute Aufnahme, der Jahresbedarf stieg von 
15.000 Zentner im Jahre 1794 auf das Doppelte und erreichte 
zur Zeit des ersten Koalitionskrieges, 1796, den Höchststand 
von 80.000 Zentner, da die Saline in Hall nicht genügend Salz 
in den Breisgau liefern konnte und auch die am Rhein stehende 
österreichische Armee mit Salz versorgt werden mußte 323 ). Das 
Vordringen der Franzosen im August dieses Jahres unterbrach 
die Salzanlieferung und gefährdete die in Günzburg und 
Regensburg lagernden Vorräte. Noch vor der erzwungenen 
Einstellung des Schiffahrtverkehres hatten mehrere von Eng 
hagen bestellte Schiffe die in Regensburg vorhandenen Berg 
werksprodukte abgeholt, während das in Günzburg zurück 
gebliebene Salz von der dortigen Handelsgesellschaft Molo, 
Rebay und Bock übernommen und der französische Kommissär 
mit 170 Louisdor bestochen wurde, damit er diesfalls keine 
Schwierigkeiten mache 324 ). Nach dem Siege des Erzherzog Karl 
bei Amberg und Würzburg und dem Rückzuge der Franzosen 
über den Rhein war Günzburg frei, die geflüchteten österreichi 
schen Verschleißbeamten Rößler und König kehrten zurück und 
bereiteten alles zur verstärkten Wiederaufnahme der Donau 
schiffahrt vor 325 ). 
321 ) Res. 1790, S. 33. 
322 ) Res. 1790, S. 99, 100, 124. 
323 ) Res. 1790, S. 53, 147; 1793, S. 328; 1794, S. 391, 498, 581; 1795, 
S. 872, 904; 1796, S. 100. 
S2i ) Res. 1796, S. 195, 201, 335, 350, 353, 356, 376, 421. 
325 ) Res. 1796, S. 357, 366.
	        
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