Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

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Die Absatzgebiete. 
Die Stände hatten dem Salzamte nicht nur die Hälfte der 
Auslagen für die Salzversilberer und die Zufuhr des Salzes in 
die Niederlagen, sondern auch die Hälfte der Unkosten zu er 
setzen, welche dem Ärar aus der Entlohnung, Uniformierung, den 
Reisegeldern, Remunerationen und Pensionen der Grenzschutz 
wache erwuchsen. Dafür kam ihnen auch der halbe Anteil zu 
gute, den das Ärar aus der Konfiskation der geschmuggelten 
Ware bezog. 1776 wurde der ständische Salzaufschlag von 
I fl. 38 kr. je Zentner mit jährlich 56.784 fl. pauschaliert, des 
gleichen auch der Ersatz für die Grenzfußkompagnie, dieser 
nach dem Durchschnittsergebnisse der letzten zehn Jahre mit 
5000 fl. Der Hälftebetrag für die Salzniederlagen hingegen kam 
entsprechend dem jeweiligen Erfordernisse zur Anrechnung. 
1776 belief er sich auf 8730 fl., so daß die Stände in diesem Jahre 
aus dem Salzverschleiße ein bares Einkommen von 56.784 — 
(5000 + 8730) = 43.054 fl. erzielten 318 ). 
IV. Die Absatzgebiete. 
1. Oberösterreich. 
Das Land war nach 1750 mit Ausnahme des dem Hallamt 
in Aussee vorbehaltenen südöstlichen Teiles fast nur mit Salz 
aus dem Kammergute versorgt worden 319 ). Dem Verbrauche 
bayrischen Salzes an der nordwestlichen Landesgrenze, im 
Ranariedler Gebiete, begegnete die Bankodeputation mit der 
1755 ergangenen Weisung an die dortigen Obrigkeiten und 
Herrschaften, der Repräsentanz und Kammer ihr jährliches 
Salzerfordernis anzugeben, das diese unter Beiziehung eines 
salzamtlichen Kommissärs auf seine Richtigkeit prüfte, worauf 
das Salzamt den Auftrag erhielt, den nachgewiesenen Bedarf 
an Speise- und Viehsalz zu decken 320 ). 
s18 ) Res. 1776, S. 122, 191; Ständische Akten, Band 1375, 1376 und 
1377, von 1750 bis 1766. 
319 ) Res. 1758, S. 1130. 
32 °) Res. 1755, S. 780.
	        
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