Linz und Mauthausen.
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zufielen. Dieses sollte aus Ersparungsgründen trachten, ’ die
Salzversilbererstelle in Linz bei der nächsten Gelegenheit mit
dem Transportamt zu vereinigen 213 ). Tatsächlich scheint in den
Akten nach dem Salzversilberer Feltz, der 1750 auch Grenz
inspektor war, kein Nachfolger mehr auf 214 ). Die Unterordnung
der Transportämter in Linz und Mauthausen unter das Salzamt
dauerte nicht lange, schon 1772 nahm die Prager Gefällsadmini-
stration das Verfügungsrecht über die Gebarung dieser Ämter
hinsichtlich der böhmischen Zentnerfassei für sich in An
spruch 215 ), 1774 fiel auch die Bestellung der Transportbeamten
in den Wirkungskreis der Administration, welche diesen die
Besoldung auszahlte, und 1776 war die Überordnung derselben
so vollständig geworden, daß dem Oberamte in Gmunden nur
mehr die Pflicht verblieb, über das Salz in Linz und Mauthausen
die Nachsicht zu pflegen 216 ). Daran änderte sich auch bis 1817
nichts mehr.
Der Zweckbestimmung der beiden Ämter entsprach es,
den Lokalverschleiß in engen Schranken zu halten. Sie hatten
daher den Auftrag, die Salzkäufer, wenn tunlich, aber ohne
Zwang, auf Gmunden und Stadel zu verweisen und den Bezugs
preis von dort um die Frachtrate von 11 kr. niedriger zu be
messen, um den Vorrat in Linz und Mauthausen möglichst zu
schonen 217 ). Das im Ort verschlissene Salz wurde den Käufern
von den amtlichen Salzknechten ausgefolgt, die für jeden Zent
ner für sich den üblichen Ladpfennig forderten. Die Banko-
deputation stellte 1773 diese Belastung der Käufer ab und
erhöhte dafür die Entlohnung der Salzknechte auf 170 bis
180 fl. im Jahre 218 ).
Von den im Linzer Transportamte angestellten Beamten
enthalten die Akten nur wenige Namen, so 1752 den Salzamt
verwalter Anton Örber von Erberstein und den Gegenhandler
21s ) Res. 1769, S. 404, 405.
214 ) Res. 1750, S. 8.
215 ) Res. 1772 (Juni); 1773 (Dezember).
216 ) Res. 1774 (März); 1776, S. 135.
217 ) Res. 1773 (Dezember).
21S ) Res. 1773 (August).