Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

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Die Traunschiffahrt. 
heben 18 19 ). Derartige Arbeiten, zu deren Ausführung keine Ver 
pflichtung bestand, blieben dem Salzamte fernerhin erspart. 
Der Verlust der Vormachtstellung des Salzamtes an der Traun 
und deren Übergang an die Landesregierung war im allge 
meinen wirtschaftlichen Interesse geboten und brachte dem 
Salzamt auch keinen greifbaren Nachteil. Besonders bei der 
Aufteilung der Verbauungskosten hatte es die übergeordnete 
politische Behörde leichter, Entscheidungen zu treffen, von 
welchen bei der Größe der aufzuwendenden Summen die 
Durchführung der Verbauungsarbeiten überhaupt abhing. So 
war es 1787, als das Hochwasser der Traun großen Schaden 
verursacht und ausgedehnte Flußregulierungen nötig gemacht 
hatte. Die Landesregierung verteilte den auf die reinen Schutz 
arbeiten entfallenden Betrag der Gesamtkosten von 86.069 fl. 
zu je einem Drittel auf das Salzamt, das Politikum und die An 
rainer, womit die früher gewohnten langwierigen und müh 
samen Beitragsverhandlungen erspart bliebeiV' J ). Auch die 1797 
bei St. Martin ausgeführten, für die angrenzenden Müller wich 
tigen Hochwasserschutzbauten wurden vom Salzamte, den An 
rainern und dem allgemeinen Kontributionale zu gleichen Teilen 
bestritten 20 ). Im Oktober 1803 hatte die hochgehende Traun 
ihre bisherige Naufahrt bei Wels verlassen und war gegen die 
Stadt hin durchgebrochen, alle dortigen Schutzbauten zer 
störend. Die größte Gefahr bestand für den Mühlbach, dem die 
Traun schon auf zwei Klafter nahegekommen war; ein Ein 
bruch hätte alle unterhalb gelegenen Mühlen trockengelegt. Die 
Landesregierung ließ sofort den Schaden erheben, einen ge 
nauen Plan zur Wiederherstellung des alten Zustandes auf 
nehmen und alle damit zusammenhängenden Fragen kommis 
sioneil behandeln. Für die Landesbaudirektion war dies eine er 
wünschte Gelegenheit, an der bisherigen, vom Salzamte ge 
übten Flußverbauung scharfe aber nicht unberechtigte Kritik 
anzulegen. „Das Salzamt wende ohne den Rat eines geschickten 
Flußbaumeisters jährlich Zehntausende von Gulden für Wasser 
18 ) Res. 1764, S. 957; 1765, S. 97. 
19 ) Res. 1790, S. 274; 1792, S. 77, 84. 
20 ) Res. 1797, S. 589.
	        
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