Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

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Die Traunschiffahrt. 
14 und 15 kr. täglich 9 ). Ihre Hauptaufgabe bestand in der Ver 
festigung der anbruchgefährlichen Ufer durch Pfähle, die je 
nach den örtlichen Verhältnissen verschieden stark waren. Die 
schwächeren sogenannten Fischerstecken konnten mit einem 
ein- oder zweigriffigen Schlägel in den Schotter eingetrieben 
werden, während die etwa 10 cm starken Haiderstecken des 
mehrgriffigen Hai- oder Haiderschlägels bedurften. 1796 ver 
wendete der Unterwasserseher Radler anstatt der Handschlägel 
ein kleines Schlagwerk, das mit weniger Arbeitern die Pfähle 
tiefer einrammte und so ihre Standfestigkeit erhöhte 10 ). 
Den Grundanrainern war an der guten Uferversicherung 
und der Verhütung von Grundschäden durch Hochwasser be 
greiflicherweise viel gelegen, sie säumten auch nicht, dem 
Wasserseheramte allfällige Gebrechen zu melden. Über Grund 
entschädigungen war mit dem Salzamte jedoch schwer zu ver 
handeln; es erklärte 1754, daß die Anrainer für die Uferbe 
schädigungen an der Traun selbst aufzukommen hätten 11 ) und 
verlangte von ihnen Beitragsleistungen für solche Wiederher 
stellungsarbeiten. Der dann in der Regel erfolgte Einspruch 
der Grundbesitzer gelangte an das Kreisamt und im Berufungs 
falle an die Landesregierung zur Entscheidung, welche ihren 
Einfluß in der Folge dahin erweiterte, daß sie als politische Be 
hörde das Mitbestimmungsrecht an der Planung der Schutz 
bauten für sich in Anspruch nahm. 1760 hatte ein zweimaliger 
Austritt der Traun die Stadt Wels in große Gefahr gebracht, 
die abzuwenden, unverzügliche Hilfe erforderte. Die Stadt 
gemeinde richtete an die Landesregierung das dringliche Er 
suchen, ihr „die ersetzende Hilfe nicht zu versagen, besonders 
wo dem Ob der Ennsischen Kontributions- und Quartierstand 
wie dem allerhöchsten Dienste an der Erhaltung besagter 
Stadt so viel gelegen“, und eine Kommission zur Erhoffung der 
erforderlichen Rettungsmittel zu senden. Die gemeinsam mit 
dem Vertreter des Salzamtes beratende Kommission setzte 
9 ) Res. 1771 (November); 1795, S. 770; Hfk. Bank. 10.493—36, fol. 443; 
Hfk. M. ß. 1106—36, fol. 238. 
10 ) Hfk. M. B. 1106—36, fol. 308. 
u ) Res. 1754, S. 690.
	        
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