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Die Salzstätten.
Kufenhandelsamtkontrollor Johann von Ehrmann, der Ritter
im Hüttendienst trefflich unterstützte. Nach seinem Bestellungs
dekrete bezog Ehrmann nebst dem Gehalte von 400 fl. noch
46 e ls Metzen Hofkorn zum Limitopreise von 1 fl. 22% kr.,
35 Pfund Patzenschmalz um je 4 kr., 52 Pfund Unschlitt gratis,
12 Rachel Brennholz samt Hackerlohn, Salz, freies Quartier und
ein Drittel Fischwasser in der oberen Traun 113 ).
Pfannhaus. Die beim Neubau des Sudhauses in Lahn
auf ein Drittel der früheren Größe verringerte Pfannenfläche
wurde 1769 verdoppelt, weil die Absicht bestand, die nach 1750
eingestellte Erzeugung von Zentnerfassei in Hallstatt wieder
aufzunehmen 114 ). Zu diesem Zwecke mußte weiters noch an
die Stelle der alten, hölzernen Stoßhütte ein größeres
gemauertes Fasseistoßhaus gesetzt werden, in welchem die
nackten Fuder zerstoßen, die Fässer gefüllt und das Faßsalz
eingelagert werden sollte. Nach der Fertigstellung des Stoß
hauses war man in der Lage, die Fasselsalzerzeugung auch
während der Wintermonate, in welchen die Salzabfuhr ruhte,
fortzusetzen und das Personal das ganze Jahr über zu be
schäftigen 115 ). Zur besseren Ausnützung der Heizgase baute
Ritter nach dem Urendpfändl noch drei kleine Vorwärmpfannen
ein, zu deren Füllung es einer eigenen Solestube bedurfte 116 )
(Fig. 3). Großes Lob ernteten Ritter und Baader 1794 mit der
über Anregung des Hofkammerrates Schloissnig vorgenom
menen Verengerung der Feuerbögen unter der Pfanne nach
Ausseer Muster. Das Zusammenrücken der Rostspalten ver
ringerte nicht nur den Durchfall des nicht ausgebrannten Flolzes,
sondern auch den Luftüberschuß bei der Verbrennung und
bewirkte hiedurch ein viel besseres Salzausbringen. Die Hof
kammer nahm die günstigen Ergebnisse in Hallstatt zum An
lasse, auch in Ischl und Ebensee Proben mit verengerten Rosten
anzuordnen, die von zwei Beamten in Wechselschichten abzu
113 ) Res. 1795, S. 744; Hfk. M. B. 1080—13 H, fol. 272.
114 ) Res. 1769, S. 381.
115 ) Res. 1769, S. 416—436.
u «) Res. 1773 (April); 1774 (Juni); Hfk. Bank. 10.477—24, fol. 432, 564