Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

Grubengeleuchte. 
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viel wie möglich im Kammergute aufzubringen. Er verhielt die 
Fleischhauer, ihre ganze Erzeugung dem Salzamte zu über 
lassen und Unschlitt an niemand anderen zu verkaufen. Gegen 
diese Verfügung, die das Seifensiedergewerbe stark schädigte, 
schritt 1762 die Landeshauptmannschaft ein, sie entzog dem 
Salzamt den Unschlittbezug und wendete ihn zur Gänze den 
Seifensiedern zu. In dem darüber entstandenen Streite gelang 
es der Bankodeputation, in Verhandlungen mit der Hofkanzlei, 
eine für das Salzamt günstige Entscheidung herbeizuführen. 
Dieses wurde ermächtigt, mit den Fleischhauern einen fünf 
jährigen Vertrag abzuschließen, um die benötigte Jahresmenge 
von 210 Zentnern Unschlitt sicherzustellen. Den Seifensiedern 
stand nur das Ankaufsrecht auf den etwaigen Überschuß zu, 
das noch fehlende Unschlitt sollten sie sich außerhalb des 
Kammergutes verschaffen 103 ). Der Liefervertrag mit den 
Gmundner Fleischhauern lautete auf 100 Zentner, der mit den 
12 Fleischhauern im übrigen Kammergut auf 110 Zentner. Weil 
diese den zuerst vereinbarten Übergabspreis von 12 fl. 30 kr. je 
Zentner wegen des verteuerten Vieheinkaufes nicht einhalten 
zu können erklärten und 13 fl. 30 kr. bis 14 fl. verlangten, kam 
es mit Sternbach zu heftigen Auseinandersetzungen, der den 
Fleischhauern mit Arrest und dem Verkaufe der Häute drohte. 
Sie verweigerten hierauf die Lieferung und die Salzberge 
blieben ohne Unschlitt. Darüber beschwerten sich wieder die 
Bergarbeiter bei der Untersuchungskommission, sie müßten sich 
das Unschlitt nunmehr selber kaufen, obwohl ihnen das Geld hie- 
für vom Lohne abgezogen würde 104 ). Die Kommission gab den 
berechtigten Forderungen der Fleischhauer nach, suchte 
jedoch nach einem Ersätze für das Unschlitt, ohne dabei Erfolg 
zu haben. Baumöl war zu teuer, das Leinöl hingegen rußte so 
stark, daß die Gesundheit der Arbeiter darunter litt 105 ). 1770 
wollte das Salzamt für das immer schwerer zu beschaffende 
Unschlitt das billigere „Clohschmalz“ (Klauenfett) zur Gruben 
beleuchtung verwenden, doch die Banko lehnte den Vorschlag 
103 ) Res. 1762, S. 515; 1763, S. 724, 761, 800. 
104 ) Res. 1763, S. 829; 1764, S. 1074; Hfk. Cam. Fasz. 6, 1763, fol. 702; 
Beil. 1762—1763, fol. 285. 
10 °) Hfk. Cam. Fasz. 6, 1763, fol. 236.
	        
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