Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen [2]

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Die Salzstätten. 
genommen, daß einige Knappenknechte um eine Schicht zu 
früh von der Arbeit gingen. Der verantwortliche Oberberg 
meister Lindauer wurde deshalb auf sechs, und der Unterberg 
meister Riezinger auf vier Wochen „ab officio et salario“ 
suspendiert, die schuldigen Knappen mit zwei bis drei Tagen 
Schanzarbeit bestraft 89 ). 1778 kam es zu einem Streik der 
Truhener; 68 Säuberer hatten sich wegen der ihnen bei der 
Sprinzensteiner Wöhrsäuberung aufgetragenen neunmaligen 
Fahrt dessen geweigert, den Salzberg verlassen und die 
Wiederaufnahme der Arbeit von der Bewilligung des nur acht 
maligen Fahrens abhängig gemacht. Die Forderung der Be 
triebsleitung war tatsächlich unbillig, weil die Enge der Faß 
statt die Verschiebung der vollen und leeren Karren sehr er 
schwerte und den Förderern viel Zeit wegnahm. Die Strafe fiel 
denn auch milde aus, die Truhener mußten die versäumten 
Fahrten unter Aufsicht der Meisterschaft und des Verwesers 
in einer Strafschicht nachholen, brauchten aber erst nach der 
Erweiterung der Faßstatt wieder neunmal zu fahren. Dem Salz 
amt bedeutete die Bankodeputatiön, mit aller Strenge Obsorge 
zu tragen, daß das Personal nicht mit übertriebener Arbeit zum 
Nachteil ihrer Kraft und Gesundheit belegt werde 100 ). 
Nach dem Wunsche der Knappschaft besorgte das Salzamt 
1807 aus den Mitteln der Bruderlade eine neue Bergfahne, weil 
die große, für drei Personen zum Tragen eingerichtete alte 
Bergfahne unbrauchbar geworden war 101 ). Die vordem häufige 
Entsendung von Bergleuten aus dem Kammergute nach aus 
wärts hatte aufgehört, nur 1797 schickte die Hofkammer zwei 
Bergleute zur Untersuchung eines Quecksilbervorkommens 
nach Pantaleon 102 ). 
Grubengeleuchte. Baron Sternbach hatte in seiner 
Bergnorma von 1750 den Unschlittbezug der Beamten, Meister 
und Arbeiter geregelt und war bestrebt, den Unschlittbedarf so 90 * * 
90 ) Res. 1773 (April). 
10 °) Res. 1778, S. 212, 268. 
101 ) S. 0. A. 1807, Nr. 239.
	        
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