Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

484 
Die Arbeiter. 
bei Vorrückungen und der Verehelichung der Arbeiter; die 
Bestimmung des Ausmaßes dieser Beiträge bedurfte der 
oberbehördlichen Genehmigung. So gestand die Hofkammer 
wegen der 1829 unter der Arbeiterschaft herrschenden Not 
zu, daß die Einlagen der Bruderlademitglieder nur in Einlöse* 
scheinen statt in Konventionsmünze geleistet werden durf* 
ten und sah von der Abstattung der fallweisen Beiträge 
überhaupt ab 184 ). Sie dehnte diese Erleichterung auch auf 
die beiden folgenden Jahre aus 18 °). Vom Jahre 1832 an war 
der monatliche Beitrag von zwei Kreuzer wieder in Konven* 
tionsmünze einzuzahlen 186 ). 1833 stufte die Bruderlade in 
Ebensee den Monatsbeitrag nach dem Lohneinkommen ab, 
die geringsten Arbeiter brauchten nur einen Kreuzer einzu* 
legen, auf die Meisterknechte und Sieder fielen drei, auf die 
Meister vier bis sechs und auf die Werkstattvorsteher acht 
Kreuzer 187 ). Nach der ausgiebigen Lohnerhöhung und Auf* 
besserung des Proviantgenusses im Jahre 1849 setzte das 
Ministerium den Bruderladebeitrag auf einen Kreuzer für 
jeden Löhngulden hinauf 188 ). 
Die Bruderladen dienten seit ihrem Bestehen hauptsäch* 
lieh der gegenseitigen Hilfeleistung und Unterstützung in 
Bedrängnis überall dort, wo die staatliche Fürsorge nicht 
ausreichte. Die Voraussetzungen hiezu wechselten je nach 
dem Veirmögensstande und der wirtschaftlichen Lage der 
Arbeiter, auch die Auffassung der genehmigenden Hofkam* 
mer blieb nicht immer dieselbe. Im Jahre 1824 erklärte sie 
die Einkünfte der Bruderlade nur für Unglücksfälle be* 
stimmt, gesunde Arbeiter hätten kein Recht darauf und soll* 
ten sich, wenn ihr Verdienst zu gering wäre, durch ander* 
weitige Beschäftigung einen Ersatz verschaffen 189 ). 1830 ent* 
schied die Hofkammer schon anders. Sie erlaubte, daß Ar* 
beiter, die heirateten, ohne die Zusicherung der Provisions* 
fähigkeit ihrer Familien zu erlangen, aus der Bruderlade 
184 ) S. O. A. 1830, Nr. 75. 
185 > S. O. A. 1831, Nr. 75. 
186 ) S. O. A. 1832, Nr. 75. 
18T ) S. O. A. 1833, Nr. 75. 
185 ) S. O. A. 1849, Nr. 2238. 
18# ) S. O. A. 1824, Nr. 11.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.