Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Heiratsbewilligung. 
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der Macht des Salzamtes, neue Ehebewilligungen an den 
Verzicht auf das Familienkorn zu binden. Vom Jahre 1830 
an mußten die Arbeiter bei der Anzeige ihrer Verehelichung 
um die Zusicherung der Provisionsfähigkeit des Weibes und 
der in der Ehe erzeugten Kinder ansuchen, ansonsten diese 
den Anspruch darauf verloren. Die Anzeige an das Salzamt 
war unabhängig von der Meldung beim Distriktskommis* 
sariat als der politischen Behörde, die unter allen Umstän* 
den zu geschehen hatte 104 ). Das Oberamt versagte die Ehe* 
bewilligung allen Arbeitern, die noch nicht provisionsfähig 
waren, das achte Dienstjahr daher noch nicht vollstreckt 
hatten, es gestand ihnen auch den Bezug des Familienkorns 
nicht mehr zu. Durch die Heiratsbewilligung durfte ferner 
die in jeder Kategorie festgesetzte Anzahl der verheirateten 
Arbeiter, 2 / 3 des systemisierten Standes, nicht überschritten 
werden. Endlich war für die Bewilligung zur Heirat noch 
erforderlich, daß der Ehewerber nicht in einer solchen Kate* 
gorie stand, die ungeachtet der wenigstens achtjährigen 
Dienstzeit an und für sich schon die Verehelichung aus* 
schloß. Solche Kategorien waren die Tschanderer, die Tru* 
hener und Werkbuben, unter welchen die Hofkammer keine 
verehelichten Individuen mehr fortbestehen lassen wollte 105 ). 
Diese Maßnahmen, insbesonders der Verlust des Fami* 
lienkorns, hielten die jungen Leute vom frühen Heiraten ab, 
die Zahl der Heiratsgesuche war 1843 schon stark zurück* 
gegangen 106 ). Damit hatte die Hofkammer erreicht, was sie 
wollte, und konnte die strengen Bestimmungen für die Ehe* 
bewilligungen etwas lockern, ohne die Wiederkehr der alten 
Verhältnisse befürchten zu müssen. Sie gestand die Ver* 
heiratung der Arbeiter über ihr Ansuchen allen Kategorien 
mit Ausnahme der letzten zu und ließ die bisherige Bedin* 
gung einer mindestens achtjährigen Dienstzeit fallen. Doch 
trat die Provisionsfähigkeit für den Arbeiter und seine Fa* 
milie erst nach diesem Zeitpunkte ein 107 ). 
104 ) S. O. A. 1830, Nr. 19. 
105 ) S. O. A. 1831, Nr. 19. 
10 °) S. O. A. 1843, Nr. 19. 
107 ) S. O. A. 1846, Nr. 4784; 1849, Nr. 387, 1329. 
so
	        
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