Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Limitoschmalz und Ablöse. 
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Der Limitopreis, den das Salzamt den Arbeitern an* 
rechnete, betrug, wie schon bemerkt, von 1819 an 11 Kreuzer 
das Pfund; 1832 erhöhte ihn die Hofkammer auf 15 Kreuzer, 
ging aber 1849 angesichts der Not unter der Arbeiterschaft 
vorübergehend auf 10 Kreuzer herab 91 )- Für die außerhalb 
der Abgabestellen in den Attergauer und Salzburger Wal* 
düngen beschäftigten Holzarbeiter war die Ablöse von 
ll’/2 Kreuzer für das Pfund Schmalz gegenüber dem viel 
höheren Marktpreise ein ganz unzulänglicher Ersatz. Auf 
ihre Bitte um Abhilfe bewilligte ihnen die Hofkammer die 
Schmalzvergütung zum jeweiligen Preise auf dem Gmundner 
Wochenmarkt. Mit dieser Zusage war für das Salzamt eine 
namhafte Mehrbelastung verbunden, standen doch 1819 beim 
Ischler Verwesamte allein 729 Forstknechte in auswärtiger 
Verwendung 92 ). Nach einer Aufstellung aus dem Jahre 1821 
zahlte das Oberamt den waldämtlichen Arbeitern damals 
insgesamt 22.000 fl. W. W. an Ablösegeldern aus 93 ). Die Holz* 
knechte erhielten nunmehr als Ablöse den um die alte 
Reluition von 11 Mi Kreuzer verminderten Marktpreis und, 
da sie wie die Kammergutarbeiter den Limitopreis von 
11 Kreuzer für das Pfund Schmalz vom Lohne zurücklassen 
mußten, einen auch um diesen verminderten Betrag in 
Barem vergütet. Bei dem damaligen Schmalzpreise von 
47V2 Kreuzer betrug die Ablöse sonach 25 Kreuzer je 
Pfund 94 ). Nach der Lohnregulierung vom Jahre 1822 war der 
Grundlohn der Holzknechte um die frühere Schmalzreluition 
von IIV2 Kreuzer erhöht, ihnen aber auch weiterhin für die 
Entbehrung des Schmalzgenusses in natura die Entschädi* 
gung nach dem Marktpreise belassen worden, sie brauchten 
also nur wie alle anderen Arbeiter bloß den Limitopreis zu 
zahlen und erhielten dann den vollen Marktpreis als Ab* 
löse 95 ). Das vom Jahre 1832 an in Kraft getretene neue Lohn* 
System hatte im Hinblicke auf die erhöhten Grund* 
löhne die Vergütung nach dem Marktpreise auf ge* 
91 ) S. O. A. 1831, Nr. 133; 1849, Nr. 1939. 
92 ) S. O. A. 1819, Nr. 129. 
9n ) S. O. A. 1821, Nr. 85. 
94 ) S. O. A. 1820, Nr. 80. 
9B ) S. O. A. 1822, Nr. 51.
	        
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