Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

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Die Arbeiter. 
gingen die Bergarbeiter in Altaussee vor. Mit Hilfe eines 
ihnen vom Ober amt gewährten Vorschusses von 250 Gulden 
erwarben sie eine am Augstbache gelegene Hausmühle, auf 
der sie ihr Hofkorn selber vermahlten, wodurch sie die teure 
Maut ersparten und von den Privatmüllern unabhängig 
wurden 87 ). 
2. Das Schmalz. 
Neben dem Hof körn stand noch das Schmalz als das 
zweite Hauptnahrungsmittel der Kammergutarbeiter in der 
eigenen Verwaltung des Salzamtes. Auch diese Natur alab* 
gäbe war nach Menge und Limitopreis festgesetzt. Nach den 
Normalien von 1819 gebührten einem Arbeiter der I. Klasse 
jährlich 40, der II. Klasse 30 und der III. Klasse 20 Pfund 
zum Limitopreis von 11 Kreuzer, die außerhalb des Kammer» 
gutes wohnenden stabilen Holzknechte und Salzarbeiter 
empfingen dafür eine Ablöse von 11'/2 Kreuzer je Pfund. 
Das Jahr 1848 brachte dem Personale eine namhafte Aufbes* 
serung im Schmalzbezuge. Ein vollständiger Arbeiter faßte 
je nach seiner Lohnstufe und Kategorie jährlich 48 bis 
60 Pfund, die noch nicht provisionsberechtigten jüngeren 
Arbeiter (Hilfsknechte, Lehrjungen, Manipulationszöglinge 
und Werkbuben) 36 Pfund 88 ). Die Abgabe aus den ära* 
rischen Schmalzkellern erfolgte gleichzeitig mit der des Hof* 
korns und in denselben Fristen, der Limitopreis wurde den 
Arbeitern vom Lohne abgezogen. Ausgeschlossen vom 
Schmalzbezuge waren Arbeiter mit eigener Landwirtschaft, 
die ihnen die Haltung von drei Kühen ermöglichte. Geringere 
bäuerliche Besitzer erhielten jährlich 15 Pfund 89 ). Der 
Schmalzbezug nahm auch bei Urlauben seinen Fortgang, nur 
wenn sich dieser auf die Dauer einer ganzen Fassung er* 
streckte, entfiel die Abgabe 90 ). 
S7 ) S. O. A. 1846, Nr. 6581, 7523. 
ss ) S. O. A. 1819, Nr. 34; 1848, Nr. 7004. 
89 ) S. O. A. 1822, Nr. 24. 
90 ) S. O. A. 1836, Nr. 33.
	        
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