Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

458 
Die Arbeiter. 
Zwanzig Jahre lang konnte die Hofkammer die Drosse« 
lung der Hofkornabgabe durchführen, vor dem Ansturm der 
revolutionären Bewegung im Jahre 1848 aber hielten ihre 
Verfügungen nicht Stand. Die Arbeiterschaft hatte den Ver« 
lust des Familienkorns nicht verschmerzt und die jüngeren 
Arbeiter verlangten wieder mehr Hofkorn wie früher. Dem 
ungestümen Begehren der Mannschaft weichend und um sie 
zu beruhigen, hob die Hofkammer alle Beschränkungen in 
der Hofkornabgabe auf, stellte das einheitliche Normalaus« 
maß von 8 Metzen jährlich für jeden stabilen Arbeiter 
wieder her und bewilligte auch das Familienkorn wie vor« 
dem. Natürlich ging nun die Kornabgabe sprunghaft in die 
Höhe, nach der Zusammenstellung war sie von 1848 auf 
1849 für das Kammergut ohne Aussee von 27.000 auf 44.200 
Metzen gestiegen 79 ). 
Der Limitopreis, den die Arbeiter für den Metzen 
Hofkorn zu zahlen hatten oder welchen sie vergütet be« 
kamen, wenn sie nicht in der Lage waren, es zu beziehen, 
betrug noch im Jahre 1825 1 fl. 22% kr. W. W. Dann erfolgte 
die Umrechnung auf 33% Kreuzer C. M., 1831 erhöhte die 
Hofkammer den Limitopreis auf 1 fl. 36 kr. C. M., der bis 
zum Jahre 1848 unverändert in Geltung blieb 80 ). Erst die 
Unruhen und die Not unter der Arbeiterschaft bewog sie 
damals, den Limitopreis auf 48 Kreuzer herabzusetzen 81 ). 
Zur Erhebung der auf die Parteien entfallenden und der 
Gesamtmenge des zur Abgabe gelangenden Hofkorns fand 
alljährlich eine Kornbeschreibung statt, bei welcher 
die abgabeberechtigten Familienmitglieder und die während 
des abgelaufenen Jahres vor gekommenen Veränderungen 
durch Abfall, Tod, Provisionierung oder Dienstaustritt und 
durch Familienzuwachs aufgenommen wurden 82 ). Um bei der 
Ausfolgung des Hofkorns durch Verschweigen des Ablebens 
von Familienmitgliedern nicht benachteiligt zu werden, 
hatten die Pfarrämter von jedem Sterbefalle an das Amt 
79 ) S. O. A. 1848, Nr. 887, 7004; 1849, Nr. 4570. 
80 ) S. O. A. 1825, Nr. 47; 1831, Nr. 47; 1832, Nr. 22, 92; 1834, Nr. 22; 
1836, Nr. 22. 
S1 ) S. O. A. 1848, Nr. 10.856; 1849, Nr. 1939. 
82 ) S. O. A. 1820, Nr. 23.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.