Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

398 
Holz. 
darfes aus den ärarischen Forsten verweigerte. Beide Parteien 
beschwerten sich bei der Landesregierung und klagten dann 
vor Gericht, das aber nach genauen' historischen Erhebungen 
ganz im Sinne des Waldamtes urteilte und die Kläger abwies. 
Die eingeforsteten Untertanen hatten eben nur Anspruch 
auf Brenn* und Nutzholz zum eigenen Hausbedarf, nicht 
aber auch zur Ausübung eines Gewerbes. Andererseits ver* 
pflichtete der Besitz von Eigenwald zu einer dem Ertrage 
entsprechenden Holzentnahme aus diesem 182 ). Daß das Jahr 
1848 nicht vorüber ging, ohne an den bestehenden Lasten 
der Untertanen zu rütteln, kann nicht befremden. Die In* 
sassen von Obertraun und Gosau legten dem Kreisamte eine 
umfangreiche Denkschrift vor, in der sie gegen oberamtliche 
Verfügungen Beschwerde erhoben. Sie verwahrten sich 
darin gegen die Erhöhung des Stockzinses, gegen die er* 
schwerte Deckung des Streuerfordernisses durch die Ver* 
änderung in der bisherigen Zuweisung der Holzgelacke, 
gegen die Auflage von Weidezins und die Einschränkung des 
Viehauftriebes. Auch die Verwahrlosung des Gosaubaches 
durch die mangelhafte Ausbesserung der Triftschäden mach* 
ten sie dem Oberamte zum Vorwurfe. Das Kreisamt er* 
suchte dieses mit Hindeutung auf die bedrohlichen Zeichen 
der Zeit, die vorgebrachten Klagen einer den gegenwärtigen 
Verhältnissen entsprechenden Würdigung zu unterziehen 
und wie tunlich Zugeständnisse und Erleichterungen zu ge* 
währen 183 ). In Ischl wieder verweigerten die meisten Par* 
teien bei der Holzbeschreibung die Entrichtung des Stock* 
zinses ebenso wie den Kaufpreis für ihren Bedarf an Ge* 
werbeholz und erklärten, nur den vor der Einführung des 
Stockzinses bestandenen Willen* oder Schreibgroschen zu 
bezahlen. Sie begründeten ihre Haltung damit, daß die Un* 
tertanen den Stockzins nur solange bestreiten konnten, als 
sie von der Grundsteuer befreit waren 184 ). Da das Waldamt 
daraufhin den Parteien kein Holz auszeigte, drohten sie, sich 
ihren Holzbedarf im Walde selbst auszuwählen und zu fäl* 
182 ) S. O. A. 1846, Nr. 2981, 3636; 1848, Nr, 2249. 
183 ) S. O. A. 1848, Nr. 2934. 
184 ) S. O. A. 1848, Nr. 4012..
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.