Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

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Salzverschleiß. 
nießer ebenso wie die Deputatberechtigten, doch entfiel auch 
für sie die Spende der üblichen Verehrungen 23 ). Für die 
steirischen Stifte und Klöster war die Unterstellung des 
Hallamtes unter Gmunden insoferne von Nachteil, als sie 
das Salz nicht mehr unmittelbar von Aussee erhielten, 
sondern sich mit ihrem Ansuchen immer erst an das Ober« 
amt wenden mußten 24 ). Die 1825 vorgenommene Beschrän« 
kung des Gnadensalzes auf 12 Pfund je Kopf hatte eine 
gleiche Behandlung auch des Almosensalzes zur Folge. Die 
Ursulinen in Linz bezogen seit 1684 im Jahre 1150 Pfund 
Almosensalz, von 1827 an aber nur mehr 480 Pfund, weil das 
Kloster damals bloß 33 Nonnen und 7 Dienstboten beher« 
bergte 25 ). 
Während der Kriegszeit hatte die Abgabe von Gottes« 
heilsalz des öfteren eine Unterbrechung erfahren, sie war 
von der Regierung entweder eingestellt oder von den Emp« 
fängern nicht angesprochen worden. Erst im Jahre 1818 kam 
wieder Ordnung in die Sache. Das Stift Klosterneuburg er« 
hielt für das von 1808 bis 1817 nicht bezogene Salzdeputat 
von jährlich 200 Fuder oder 230 Zentner nach Abschlag der 
Steigerung 4109 fl. 42 kr. rückvergütet und außerdem noch 
drei Schilling Fuder für das dem Stift einverleibte Stift 
St. Dorothea in Wien. Auch einer Reihe anderer Klöster, 
denen das Gottesheilsalz schon seit dem Jahre 1790 einge« 
stellt worden war, bewilligte der Kaiser nachträglich wieder 
das Relutum und erlaubte ihnen über Verlangen die Abgabe 
in natura, so den Klöstern in Berchtoldsdorf, den Schotten, 
Göttweih, Melk und Lilienfeld 26 ). Einige Stifte in Ober« 
Österreich, darunter Wilhering, nahmen gerade so viel Got« 
tesheilsalz ab, als sie eben bedurften und ließen sich den Rest 
reluieren 27 ). Dem Religionsfonds, der für das den aufgeho« 
benen Klöstern gewidmete Gottesheilsalz ein Äquivalent 
2S ) S. O. A. 1825, Nr. 74; 1826, Nr. 74; 1829, Nr. 74. 
24 ) S. O. A. 1831, Nr. 74; 1833, Nr. 74. 
25 ) L. R. A. 1827—14. 
26 ) S. O. A. 1818, Nr. 47; 1820, Nr. 74; 1824, Nr. 92. 
27 ) S. O. A. 1821, Nr. 73.
	        
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