Volltext: Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes im Jahre 1850 [3]

Gnaden» und Viehsalz. 
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Gegenteil, 1846 bekamen die Fudertrager allein V 8 vom Löse* 
geld 9 ). Dafür durften die sonst üblich gewesenen Verehrun* 
gen von Eiern u. dgl. nicht mehr angenommen werden und 
war für das Gewerbesalz nur ein Lösegeld von zwei Kreuzer 
für das Fuder zu zahlen. Im Freiheitsjahre 1848 erregte das 
Wort „Gnadensalz“ unter den Gmundner Bezugsberechtig* 
ten Anstoß, sie hielten dafür, auf den unentgeltlichen Salz* 
bezug ein unantastbares Recht zu besitzen und verlangten 
dessen Umbenennung in „Mußsalz“. Das Oberamt freilich 
faßte diesen Begriff anders auf, das Salz sei zum Leben zwar 
unentbehrlich, ein unwiderrufliches Recht auf seinen Be* 
zug damit aber doch nicht gegeben. Für Gmunden könne ein 
Muß zur Abgabe noch weniger anerkannt werden, weil dort 
keine Salzerzeugungsstätte sei wie in Hallstatt, Ischl und 
Ebensee, sondern bloß Salzmagazine bestünden. Das Mini* 
sterium für öffentliche Arbeiten trat dieser, auch in der 
Hofkammerresolution vom Jahre 1826 ausgesprochenen An* 
sicht bei, die Salzabgabe wäre eine widerrufliche Gnaden* 
Sache und ihre Aufhebung für Gmunden zu erwägen. Be* 
unruhigt durch diese versteckte Drohung, schritt die Stadt* 
gemeinde 1849 neuerlich um die Anerkennung des unent* 
geltlichen Salzbezugsrechtes ein, worauf 1851 der Bescheid 
herablangte, den Gmundner Stadtbewohnern werde der Be* 
zug des Gnadensalzes noch weiter belassen, doch haben die 
Empfangsbestätigungen dessen Widerruflichkeit ausdrück* 
lieh anzuerkennen 10 ). 
Das Viehsalz kam in der Regel als Pfannkern zur 
Abgabe, dessen Menge nach Zahl und Gattung der Tiere 
bemessen war. Im oberösterreichischen Kammergut gebühr* 
ten für das Stück Nutz* und Zuchtrind jährlich 6, für Schafe 
und Ziegen ein Pfund, im Ausseer Gezirke dagegen für ein 
Großvieh 8 und für Schafe und Ziegen 4 Pfund 11 ). Wenn 
besondere Umstände es rechtfertigten, erhielten die Vieh* 
besitzer darüber hinaus noch mehr Salz. Als 1844 in Gosau 
die Maul* und Klauenseuche ausbrach, bewilligte die Hof* 
9 ) S. O. A. 1846, Nr. 3202. 
10 ) S. O. A. 1848, Nr. 9433, 11.137; 1849, Nr. 8499; 1851, Nr. 1577. 
«) S. O. A. 1827, Nr. 135.
	        
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